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Nordafrika fand. Die Schriftsprache der Römer verlor unter dem Ein-
fusse der Volkssprache in bedenklichem Grade an Feinheit. Die Werke
der Poesie zeugen so sehr von Mangel an Geschmack, daß sie hier
übergangen werden können. Nicht so tief ist der Verfall in den Wissen-
schaften; die Leistungen auf dem Gebiete der Jurisprudenz sind
sogar das Bedeutendste, was Rom in dieser Richtung geschaffen hat,
Schon in der archaischen Zeit hatten juristische Studien und Arbeiten
eine größere Bedeutung erlangt und im 2. Jahrhundert n. Chr. zeich-
neten sich Salvius Iulianus und Gaius als hervorragende Juristen
aus. Die Palme der Rechtsgelehrsamkeit gebührt außer ihnen noch
Papinianus, Paulus, Ulpianus und Modestinus (alle in der
Zeit des Kaisers Septimius Severus und seiner nächsten Nachfolger),
welche durch kaiserliche Verordnungen neben Gaius das Vorrecht ge-
nossen, daß ihren übereinstimmenden Aussprüchen Gesetzeskraft bei-
gelegt wurde, Diese Rechtsgelehrten ordneten die Rechtsquellen zu
Systemen, erläuterten sie und verfaßten Lehrbücher und Abhandlungen
über einzelne Rechtsfragen. Ihre Sprache ist einfach, klar und bestimmt.
Das römische Recht fand in späterer Zeit auch Eingang in Deutschland.
— Unter den Geschichtschreibern sind Aurelius Victor,
Eutropius und Ammianus Marcellinus (alle drei dem 4. Jahr-
hunderte angehörig) zu nennen; die Kaisergeschichte des Mareellinus
ist die wichtigste Quelle für den Beginn der Völkerwanderung. In
griechischer Sprache schrieb Eusebius, Bischof von Cäsarea in Palä-
stina, außer einer Biographie Constantins des Großen einen Abriß der
Weltgeschichte und eine Kirchengeschichte. Diese zwei
Werke übten einen großen Einfluß auf die mittelalterliche Geschicht-
schreibung aus.