Full text: [Bd. 2, [Schülerband]] (Bd. 2, [Schülerband])

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Rhone und dem atlantischen Ocean mit Ausnahme von Septima- 
nien gewann, 
Noch war die Herrschaft über die verschiedenen Franken- 
stämme nicht in einer Hand vereint, einzelne von ihnen hatten 
ihre eigenen Könige. Chlodwig suchte nun dieselben aus dem 
Wege zu räumen, um die Alleinherrschaft über sämmtliche 
Frankenstämme an sich zu bringen, und es gelang ihm dies voll. 
ständig, da er vor keiner Falschheit und keinem Mord zurück- 
bebte. 
"Chlodwigs Nachlolger.] Die Bedeutung der fränkischen Macht 
wurde nach Chlodwigs Tode (511) dadurch geschmälert, dass 
seine vier Söhne sich in den väterlichen Besitz theilten, doch 
wurde zur Verhütung völliger Trennung bestimmt, dass die Re- 
gierungsgewalt im wechselseitigen Einverständnisse geübt werden 
und das Reich sonach seine Einheit nicht einbüssen solle. Theo- 
dorich, der älteste, bekam Austrasien mit der Residenz 
Metz. Die drei jüngern theilten sich in das Land Neustrien 
mit den Residenzen Orleans, Paris und Soissons. — Theodorich 
erweiterte seinen Besitz mit Hilfe der mit ihm verbundenen 
Sachsen über die südliche. Hälfte des thüringischen Rei- 
ches. Die nördliche Hälfte fiel seinen Bundesgenossen den Sachsen 
zu. Die andern Brüder machten dem burgundischen Reiche 
ein Ende, liessen demselben jedoch seine Gesetze und Einrich- 
tungen. Zu diesen Eroberungen kam auch die Erwerbung der 
Provence, Alemanniens und eines Theiles von Vene- 
tien, welche Länder die ÖOstgothen abtraten, als sie von Justi- 
nian I bedrängt wurden. Gegen das‘ Ende des sechsten Jahr- 
hunderts erkannte auch Bai ern, obwohl es seine einheimischen 
Herzöge beibehielt, die fränkische Oberhoheit an. Clotar I, 
der jüngste von Chlodwigs Söhnen, der seine älteren Brüder 
überlebte, vereinte wieder (558) die Herrschaft über das ge- 
sammte Frankenreich in seiner Hand und behauptete sie bis an 
seinen Tod (561), worauf seine vier Söhne abermals den väter- 
lichen Besitz unter sich theilten. 
Schon die Geschichte von Chlodwigs Söhnen ist durch 
vielfache Schandthaten befleckt, jeder von ihnen war bestrebt 
seine Herrschaft zu erweitern und scheute hiebei weder vor 
Verwandtenmord noch sonstigen Gewaltthaten zurück. Noch 
schlimmer wurde es unter den Söhnen Clotars I, die sich und ihre 
Nachkommen wechselseitig verfolgten, so dass nur wenige ein natür- 
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