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XII.’ Pontes, Brücken, deren es in ältern Zeiten acht
zu Rom gab. Die vornehmsten darunter waren : Pons suh-
licius , die Pfahlbrücke (von sublica , Pfahl) und trium-.
phalis , über welche die Triumph-Einzüge nach dem Capitolium
gingen.
Zur Aufsicht über die Gassen und Landstrassen waren ei-
gene Unterbeamte angestellt, welche Quatuor viri viales v,
Viocuri hießen.
Zur Verhüthung der Feuersgefahr waren ebenfalls be-
sondere Unterbeamte angestellt, welche Triumviri nocturni y.
Tresviri hießen, und zur Nachtszeit von 8 Lictoren begleitet,
bey allen Wachen herumgehen mußten.
§. 158. Praetores (die Prätoren: oder Gerichts-Vorsteher).
Da die beynahe. unaufhörlichen Kriege der Römer die
Gegenwart der Consuln bey der Armee erforderten, welche
daher die Rechtspflege in der Stadt nicht besorgen konnten,
so wurde .im J. R. 389 eine eigene Obrigkeit zu diesem
Zwecke gewählt, welche den Nahmen Praetor (qui praeiret
jure) erhielt, und den ersten Rang nach den Consuln hatte.
Der erste Prätor in Rom war sp. VFurius Camillus,, ein
Sohn des großen Camillus, der Rom von den Galliern be-
freyet hatte. (§. 18.)
Es war anfänglich nur Ein Prätor in Rom. Er hatte in
der Stadt zwey Lictoren, außer der Stadt aber sechs. Da we-
gen der großen Menge von Fremden, welche nach Rom ka:
men, ein Prätor nicht hinreichend war , so wurden vom I. R.
510 an, immer zwey Prätoren gewählt, deren einer die
Jurisdiction bloß über die Bürger Roms handhabte (inter
cives jus dicebat) ; der andere die Rechtshändel zwischen den
Bürgern und den Fremden zu entscheiden hatte (inter eives et
peregrinos jus dicebat). Letzterer hieß Praetor peregrinus ;
der Erste wurde Praetor urbhanus genannt , und vertrat in
Abwesenheit der Conssuln ihre Stelle (munus eonsulare su-
stinebet) z; daher stand er in höherem Ansehen, und wurde auch