Full text: Lehrbuch der römischen Alterthümer

1.8 
§. 105. Senatores. 
Jede Tribus , so wie jede Curie, mußte, nach der Anord- 
nung des Romulus, aus ihrer Mitte drey alte, angesehene 
und erfahrne Männer wählen, welche zusammen den immer- 
währenden St a at sr a th von Rom (consilium reipublicae 
sempiternum) bildeten, wozu Romulus noch Einen, als 
Haupt der übrigen, hinzugefügte (in senatum legehbat), der 
in seiner Abwesenheit im Rathe den Vorsitz (praesidium) 
und die Regierung der Statt führen mußte. Diese 100 Rä- 
the hießen wegen ihres Alters Senatores (Älteste), und 
wegen ihres Ans e h en s (auetoritas) Väter (Patres). 
Ihre Versammlung hieß: der Senat (Senatus) und ihr Gut- 
achten oder Rathschluß .über die öffentlichen Angelegenheiten, 
welche ihrer Berathung vom Könige vorgelegt wurden, SCtum. 
d. i. Senatus consultum ret decretum. 
Bey der Erweiterung des römischen Staates wurde die 
Zahl der Senatoren bis auf 300 vermehrt. Die ersten 100, 
welche Romulus eingesezt hatte, hießen patres majorum 
gentium (Senatoren von den ältersten Geschlechtern) z die 
übrigen, patres minorum gentium (von jüngeren Geschlech- 
tern). Man hatte eine besondere Se natoren- L i st e (Alb 
bum Senatorium), worin die Nahmen Aller verzeichnet wa- 
ren, weßwegen sie auch Patres conseripti (die versammelten 
Väter) titulirt wurden. 
Derjenige, dessen Nahmen im Verzeichniß obenan stand, hieß 
Princeps -Senatus. Diese personliche Würde hieß Principa- 
tus, und war , dem Range nach, eine der höchsten in Rom; 
daher wurden in der Folge die Kaiser Principes genannt. 
Die äußerlichen E hr enz eich en (Cinsignia) der Senato- 
ren waren : 
1. Eine br eite Borte (latus clavus) von Purpur 
an dem Unterrocke (tuniea), welche daher tunica laticlavia 
hieß. (§. 60.)
	        
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