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stens gegen ihre irach einem alten Gebrauche zu Leibeigeten
gemachten und gefesssetten Schuldner CNexiz unerträglich hart
verfuhren. So ein unglücklich mißhandelter alter Mann,der doch
viele verharrschte Wunden, als Beweise seiner Tapferkeit in den
vorigen Kriegen, aufzuzeigen hatte, empörte einmahl alle Plebe-
Jer, und man konnte sie nur mit Mühe und mit dem Verspre-
c<en einer bessern Behandlung bereden, die Waffen gegen die
anrückenden Volsker zu ergreifen. Als aber der Kritg glück-
lich geendiget war, und man nicht erfüllen wollte, was man
versprochen hatte, so begaben sich die Krieger, hierüber aufge-
bracht, vom Felde zurüick nichtin die Stadt, fondern ürer den
Anuio auf einen Berg ( Mons sacer), und kehrten etst nach eini-
ger Zeit, durch die Rede und Fabel des Men e n i u s Agri po
p a überredet, mit ten Bebingnissen in die Stadt zurück, daß
alle Schulduer in Freyheit gefeget , und eigene Obrigkeiten,
Tribuni plebis, aus der gemeinen Bürgerschaft jährlich ge-
wählet wurden, und volle Macht- hatten, die Rechte der Ple-
bejer gegen die Cingrisfe der Patricier zu schüßen. (Ihre
Macht : die Schlüsse des Senates durch die Unterschrift des
Buchstaben T zu genehmigen, oder ihre Ausführung durch das
Wort Veto zu hemmenc«iuteroedere, intercelsio); ihre Per-
fon durch besondere Gesetze (legés sacratae) unverletzlich (§a-
erolancta); ihre Häuser bey Tag und Nacht offene Freystädte
für Verfolgte): Gleich die ersten zwey Volés- Tributten erwähl-
ten sich auch 3 Gehülfen, und 2 Aediles plebeji, Aufseher über
die Marktplätze und öffentlichen Gebäude.
Allein durch alle diese Anstalten war die wahre Armuth ei-
geutlieh noch nicht gemindert. Diefes soviel möglich zu Stande
zu briugen, wurde eine gleichere Vertheilung der den bestegtetr
Feinden abgenommenen Felder und Äcker durch ein Geseth ver-
ordnet. (Lex agraria). Aber der Ausführung dieses Gesetzes
st1nden ssolche Schwierigkeiten entgegen, daß sie bis indie spä-
testen Zeiten der Republik immer die schrecklichsten Unruhener-
reger hat.
z s eine andere Klage ward über die hôchstens nur auf
altesHerkommen gegründete, und defiwegen willkührliche Rechts-
pslege der Consuln allgemein geführt. Die Quelle hiervon auf
einmahl zu verstopfen, wurden (A. U. C. 300.) drey bewährte
Mänuer nach Athen und Groß- Griechenland geschicket, um die
doriigen Gesetze zu sammeln. Im zweyten Jahre kamen fie zu-
rück, und nun wählte man zehn Männer, um angemessene Ge-
sehe fürRom zu entwerfen.(Decemriri legum seribendarnm)
Sie erhielten unurrschränkte Gewalt, so daß sogar das Consulat
und Tribunat für diese Zeit aufgehoben wurden. Ihre Regie-
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