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Österreich seit dem Regierungsantritte Maria There-
siens unter dem Hause Lothringen (17409 1804.)
§. 155.
Maria Theresia hatte noch nicht 24 Jahre zurückgelegt ,
als sie kraft der pragmatischen Sanction ihrem Vater in als
len Erbländern des Hauses Österreich nachfolgte (1740) , und
den Besitz derselben durch leinen Sjährigen Successions - Krieg
erkämpfen mußte. Denn ungeachtet die prägmatische Sanc-
tion ein Grundgesetz des europäischen Völkerrechtes geworden
war (§. 152.) , so erlebte Maria Theresia doch den traurigen
Fall, daß drey Mächte, Spanien , Bayern und Sachsen , jede
auf ' die gesammte österr. Monarchie Erbansprüche erhoben ,
und an Frankreich einen Bundesgenossen fanden. Außerdem
trat noch König Friedrich W. von Preußen mit Ansprüchen auf
einen Theil von Schlesien auf *).
Dieses böhmische Kronland bestand damahls aus 17 Für-
stenthümern und 6 Standesherrschaften ; es war von andert-
halb Millionen gewerbfleißiger wohlhabender und gebildeter
Einwohner bevölkert, unter denen sich Opitz (1579-1639)
Gryphius, Hoffmannswaldan , Ur und Logau als die
ersten neuen d eu t \ < e n Dichter rvorgethan hatten.
“ Friedrich 1I. rückte schon den 16. December 1740 mit 30
Bataillonen und 34 Schwadronen über Krossen nach Schle-
sien. Da dem unerwarteten Einfalle keine Vertheidigungs-
Seine\Ansprüche gingen auf Lignitz , Brieg und Wohlau wegen
Erbverbrüderung z auf Jägernderf, Oderberg , Beuthen, Tarno-
witz und, einen Theil von Troppau durch Testament, (§. 137.)
Seine Vörfahren hatten diese Ansprüche längst aufgegeben ; aber
Friedrich j den Grundsatz 'auf : daß im Hause Brandenburg
jede Veräußerung der Besitzungen oder Ansprüche für die Nach-
folger keine Verbindlichkeit habe.