§ 20. Die Banken. 
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§ 20. Die Banken. 
Die wichtigsten Träger des Kredits sind die Banken. Der Name 
rührt von den Wechslertischen (Banken) her, die es schon im Mittelalter 
in den Handelsstädten Italiens gab. Ihr ältestes Geschäft ist das Wechsel¬ 
geschäft. das in früherer Zeit besonders nötig war, weil jeder Kleinstaat 
sein eigenes Geld hatte. 
Wichtige Geschäfte der Banken sind heute folgende: 
1. Das Depositengeschäft. Wertsachen, besonders Wertpapiere, kann 
ich einer Bank anvertrauen, die sie mir besser aufbewahrt, als ich es 
vermag, und zugleich verwaltet. Geld vertraue ich der Bank an, 
nicht nur weil sie es mir besser aufbewahrt, sondern weil sie es mir 
verzinst. 
Wenn jemand ein Konto auf einer Bank hat, so kann er Zah¬ 
lungsanweisungen (Schecks) auf die Bank ausstellen. 
2. Das Leihgeschäft. Das Geld, das die Bank von ihren Kunden er¬ 
hält, und wofür sie diesen einen Zins zahlt, verleiht sie ihrerseits 
wieder — auf kurze Frist — an andere vertrauenswürdige Personen, 
denen sie dann einen höheren Zins abnimmt, als sie ihren Kunden zahltL) 
Ein Gutsbesitzer, der das Geld für das von ihm geerntete Ge¬ 
treide noch nicht erhalten hat, aber etwa zum Bau einer Scheune 
eine Summe braucht, leiht diese von der Bank, der er sie zurück¬ 
zahlt, sobald ihm sein Getreide bezahlt ist. So bringt das Geld 
dreifachen Nutzen: erstens dem, der es ursprünglich der Bank an¬ 
vertraut hat, zweitens der Bank, drittens dem Gutsbesitzer, der es 
entleiht. 
3. Das Girogeschüft (Giro heißt Kreis). 
Wenn z. B. zwei Personen bei der Reichsbank Summen eingezahlt 
haben, also ein Konto haben, so können Zahlungen von der einen an 
die andere dadurch auf die leichteste Art bewirkt werden, daß die 
Summe von dem Konto der einen ab- und dem Konto der andern 
zugeschrieben wird. 
4. Der An- und Verkauf von Wechseln (s. o.). 
Die Bank kauft Wechsel vor der Verfallzeit an (unter Abzug 
des Diskonts) und verkauft sie wieder; auch dadurch dient sie dem 
Geldverkehr. 
1) Eine besondere Art von Banken sind die Hypothekenbanken, welche Grund¬ 
stücke beleihen und den An- und Verkauf von Hypotheken (Schulden, für welche ein 
Grundstück oder Gebäude als Pfand dient) vermitteln.
	        
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