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Erster Zeitraum.
sittliche Verwilderung an den Königshöfen, die in den Kämpfen
der Königinnen Brunhilde und Fredegunde in der Zeit zwischen der
ersten und zweiten Wiedervereinigung ihren Höhepunkt erreichte,
Es war eine Zeit fast ununterbrochener Bürgerkriege und der
schwersten Verbrechen (Mord, "Totschlag, Ehebruch, Meineid) ;'
d) die körperliche und geistige Schwäche der späteren Merowinger;
eg) die Unbotmäßigkeit der Großen; f) die nationalen Gegensätze
im Reiche.
Das gesamte Reich zerfiel in der Regel in drei Teilreiche,
nämlich _Austrasien, Neustrien und Burgund, Austrasien (Ostland)
umfaßte das rein germanische Gebiet im Osten der Schelde und
Maas, Neustrien (Westland) das Land westlich davon, Burgund die
Rhönegegenden. Aquitanien, d.h. das Land südlich von der Loire,
war mitunter von Neustrien abgetrennt.
D. Die Wiedererhebung des fränkischen Reiches unter dem Einflusse
der Arnulfinger (Karolinger). ‘ +
Das verfallene Reich wurde durch die Tüchtigkeit der Arnul-
finger gerettet. Der Ausgangspunkt ihrer Tätigkeit war ihre Stellung
als Herzoge_(duces) in Austrasien, woneben sie zeitweise auch die
Würde eines Maiordomus, d. h. das höchste Hof- und, Staatsamt ‚in
‚Austrasien wie auch im ganzen Reiche erwarben. Ar N
; 1.) Pippin der Ältere. In Verbindung mit Arnulf von Metz,
dem zweiten Stammrvater der Arnulfinger, die später nach Karl dem
Großen Karolinger genannt wurden, stellte er in den germanischen
Gebieten die Ordnung wieder her. Er war Maiordomus und der
eigentliche Herrscher in Austrasien.
2.) Pippin der Mittlere _(688-—714). Seit Chlotar IL. waren
/Neustrien und Burgund unter einem König und meist auch einem
Maiordomus vereinigt, hatten aber infolge der Ausschreitungen der
Großen viel zu leiden. Da rettete der reichbegüterte Pippin, der
Enkel des älteren Pippin, das ganze Reich. Infolge seines glänzen-
den Sieges bei Tertry (687) über den Adel Neustriens wurde er
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688-714.
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687.
ı Chlotar II. ließ seine Tante Brunhilde drei Tage lang martern, zur Be-
justigung des Heeres auf einem Kamel herumführen und endlich, mit den Haaren,
einem Arme und einem Fuße an den Schweif eines wilden Pferdes gebunden, zu
Tode schleifen.