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sowie er sie bisher überhaupt nie anerkannt habe, so auch in Zu—
kunft, da er zur Anerkennung derselben sich persönlich nie ver—
pflichtet hatte, sich nie bestimmt finden werde“. Erst nach einer
vom ungarischen Landtage vorgenommenen Revision der 48er Ge⸗—
setze könne zu weiteren Verhandlungen mit dem Landtage geschritten
werden. Da dieser hierauf in einer neuen Adresse eine Verstän—
digung für unmöglich und die Unterhandlungen für abgebrochen
erklärte, so wurde er aufgelöst (21. August), und, da sich die
Komitate gegenüber den Anordnungen der Regierung auf den
passiven Widerstand“ verlegten, die Einhebung der Steuern und
die Rekrutenstellung verweigerten, so mußte zu Zwangsmaßregeln
geschritten werden. Unter solchen für alle Theile gleich unerquick⸗
lichen Verhältnissen, welche durch die zweideutige Haltung von
Männern in hervorragender Stellung, wie des Kardinal-Primas
bon Gran, v. Scitowsky, welcher, obwohl slovakischer Abkunft, sich
auf den eifrigen Magyaren hinausspielte, und des auf die Fe—
bruar-Verfassung beeideten ungarischen Hoftanzlers Graf
Forgach noch vielfach verbittert wurden, entschloß sich die Regie—
rung, vorläufig ein „Provisorium“ eintreten zu lassen (27. Oct.),
indem die Rechte der Komitate suspendirt, die Leitung derselben
an königliche Kommissäre übertragen und Militärgerichte eingefetzt
wurden. Das Land verharrte nun in einer dumpfen Ruhe, ohne
in seinem passiven Widerstande nachzulassen.
Auch in Kroatien und Siebenbürgen gelang es der
Regierung nicht, die Anerkennung der Februar-Verfassung und die
Beschickung des Reichsrathes durchzusetzen. Die Thätigkeit des—
selben blieb somit auf die deutscheslavischen Länder beschränkt, er—
zielte aber namentlich auf dem finanziellen Gebiete durch zweck⸗
mäßige Maßregeln in Bezug auf die Verminderung des Defizits
und Erhöhung der Einnahme sehr günstige Resultate.
Die schwierige Arbeit der inneren Reform wurde wesentlich
— Beziehungen zum Auslande, welche
freilich zunächst eine Folge der nothgedrungenen Verzichtleistung
Oesterreich's auf jene Stellung unter den europäischen Großmächten