Full text: Geschichte des Altertums bis zur Begründung des Römischen Kaiserreiches (Band 1, [Schülerband])

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patriotische Tat fand einen glänzenden Lohn. Bei den Ägatischen Inseln wurde die 
feindliche Seemacht teils versenkt, teils erbeutet (241). 
Für die Punier wurde die Schlacht zum Anlaß, um dem lästigen Krieg ein Ziel 
zu setzen. Karthago verzichtete im Frieden auf die sizilischen Besitzungen und ver- 
Pflichtete sich zur Zahlung einer Kriegsentschädigung. Damit waren stolze Hoffnungen 
begraben; der Kampf um Sizilien, der so viele Jahrhunderte der hellenischen und kar- 
thagischen Geschichte ausfüllt, endet mit dem vollen Erfolge eines dritten Volkes — der 
Römer. Bis auf Syrakus und sein Gebiet ging die reichangebaute Insel in den Besitz 
des römischen Staates über, der zum erstenmal die Grenzen seiner Herrschaft über 
Italien hinaus erstreckte. 
Bald danach wurde das ganze Tyrrhenische Meer in den römischen Machtbereich 
einbezogen. Die Römer benutzten die damalige äußerst bedrängte Lage Karthagos 
(vgl. S. 178), um die Küsten von Sardinien undKorsik a in Besitz zu nehmen 
und von den Puniern eine zweite Kriegsentschädigung zu erpressen. 
Organisation der Provinzen. Die neugewonnenen Gebiete waren von Rom zu weit 
entfernt und von allem italischen Wesen in Geschichte, Sprache und Kultur zu ver- 
schieden, als daß es möglich gewesen wäre, sie einfach dem italischen Bunde anzu- 
gliedern. Ihre Verwaltung wurde zwei neuen Prätoren übertragen, von denen 
der eine Sizilien, der andere Sardinien und Korsika als „Amtsbereich‘‘ (provincia) 
erhielt!). Dem Prätor, der die politischen, richterlichen und militärischen Befugnisse 
Vereinigte, wurden Quästoren als Kassenverwalter beigegeben. Auch in den 
Provinzen ruhte die Verwaltung auf den Städten, die wie die italischen in ihren 
inneren Angelegenheiten selbständig blieben. Ihr Verhältnis zu Rom war jedoch anders 
geregelt als dies in Italien der Fall war. Von denjenigen Städten abgesehen, mit denen 
Rom ein Sonderbündnis einging, das ihnen die Freiheit unter gewissen Bedingungen 
zugestand, waren alle anderen überseeischen Gemeinden Rom gegenüber nicht Bundes- 
genossen, sondern Untertanen. Die Römer verlangten von den Provinzialen keine Kriegs- 
hilfe, da sie nicht darauf angewiesen waren und Karthagos Beispiel eben erst den geringen 
Wert von Untertanenkontingenten gelehrt hatte. Vielmehr legten sie den Provinz- 
bewohnern dieselben Leistungen auf, wie deren frühere Herren, die Karthager und Syra- 
kusaner: nämlich Zehnten vomBodenertrag und Zölle. Die Einhebung der Abgaben eine1 
jeden Gemeinde wurde nicht römischen Beamten übertragen, weil die Nobilität die 
Zahl der Beamtenstellen, um sich die vorhandenen zu sichern, so wenig als möglich 
vermehrte, sondern häufig an reiche Privatleute (p u b lic an i) verpachtete. Der Staat 
ersparte sich dadurch viele Arbeit und konnte mit Sicherheit auf den Eingang der 
Steuern rechnen, da die Staatspächter dafür mit ihrem Vermögen hafteten: für die 
Provinzbewohner jedoch sollte sich die Verpachtung der Gefälle verderblich erweisen. 
2, Kriege gegen die Ilyrier und eisalpinischen Kelten?). 
Gewinn der Herrschaft über das Adriatische Meer (229—228). Für die Gebieter 
Italiens war es unerläßlich, wie das Tyrrhenische so auch das Adriatische Meer zu 
beherrschen. Sie fanden sehr bald Gelegenheit, ihre Macht in diesen Gewässern zur 
Geltung zu bringen, Die I11 y r ie r, die das heutige Albanien und Dalmatien bewohnten, 
Machten mit ihren Raubschiffen das Meer und die Küsten unsicher. Die Griechen und 
1) Daraus hat sich der Gebrauch entwickelt, das von dem Prätor verwaltete Land selbst als 
Provincia zu bezeichnen. ?) Vgl. Quellenbuch Nr. 33. 
Montzka-Groag, Altertum f. 4. oberen Kl. d. Gymn.
	        
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