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käuflich erworben hatte, von welchem die Kronprinzen Frankreichs
den Titel Dauphin führten.
Sein Sohn Johann der Gute (1350 -— 1564) kämpfte unglück-
lich gegen England. Er wurde vom schwarzen Prinzen bei Mau-
pertuis unweit Poitiers geschlagen (1356) und sammt dem jüngsten
Sohne. als Gefangene: nach England. geführt. Während seiner Ge-
fangenschaft trat in Frankreich ein Zustand der Anarchie ein. In
Paris erhob sich ein Aufstand, die Bauern vereinigten sich (Jac-
querie) und überfielen die Söldner, die im Lande umherzogen, so
wie die Gutsherren, von denen sie gedrückt wurden. Mit Mühe gelang
a dem Adel diese Empörung zu unterdrücken, Die Rückkehr Johanns
stellte die Ordnung wieder her. Er musste (1360) im Frieden zu
Bretigny (bei Chartres) Gascogne, Guyenne, Poitou und. Calais als
freies Eigentum an England abtreten and für seine Freiheit ein
hohes Lösegeld zahlen; dagegen verzichtete Eduard auf den fran-
zösischen Königstitel und auf die früheren englischen Besitzungen
(Normandie, Bretagne, Anjou, Touraine und Maine). Für die erlittenen
Verluste wurde Johann durch Burgund entschädigt, das nach dem
Aussterben der capetingischen Seitenlinie an Frankreich fiel, Er
vereinigte es aber nicht mit der Krone, sondern _belchnte damit
seinen. Sohn... P.hilipp...den ‚Kühnen, der sich später (1363) mit
Margarethe von Flandern vermählte. Im folgenden Jahre starh
Johann.
Karl V. der Weise (1364—1380) folgte dem Vater auf dem
Throne. Durch Klugheit und weise Benützung der Umstände und
Personen wusste er Frankreichs Macht zu festigen. Auf den Adel
und Klerus gestützt, verhinderte er Übergriffe der Bürgertums.
Sein tapferer Connetable du Guesclin reorganisierte das Heer und
mit seiner Hilfe gelang es Karln Frankreich von den umherziehenden
Söldnern zu säubern and die zu Bretigny abgetretenen Besitzungen
(bis auf Calais) wieder zu erobern. Hiebei wurde er wesentlich durch
die Verhältnisse in England unterstützt. “ A et,
Schon Eduard III. musste, um das für die französischen Kriege
erforderliche Geld aufzubringen, häufig das Parlament berufen und
demselben Zugeständnisse machen. Auf diese Weise wuchs die Macht
dieser Körperschaft, die sich schon damals in ein Oberhaus (Prä-
laten und Barone) und Unterhaus (niederer Adel und Städte) teilte.
Außer der Steuerbewilligung erlangte sie Anteil an der Gesetzgebung
und das Unterhaus auch das Recht Missbräuche zu untersuchen und
die Minister anzuklagen.