yehörte das Julfest (Weihnachten), das Fest der Winter-Sonnen-
wende, an welchem das Beginnen eines neuen Jahres, die Wieder-
zeburt des Lichtes gefeiert wurde. Außerdem sind hervorzuheben
lie Fastnacht, der Karneval (carrus navalis, Schiffswagen der
[sis), und das Osterfest, zwei Frühlingsfeste mit den verschieden-
artigsten Bräuchen, die sich noch zum Teile erhalten haben, das
Maifest und die Johannisfeier oder das Fest der Sommer-
Sonnenwende, bei dem die Johannisfeuer angezündet wurden. Die
alten Deutschen scheinen keinen besonderen Priesterstand gehabt
zu haben, aber einzelne Priester (öwarte) hüteten die Symbole der
Götter, vollzogen die gottesdienstlichen Handlungen, wiesen den Willen
ler Götter und deuteten das Gesetz (&wa). Neben Priestern waren
>ei don Germanen auch Priesterinnen in hohem Ansehen (vgl.
Velcda). Ihre Spuren haben sich in den weisen Frauen und Hexen
des Volkselaubens erhalten.
b) Politische und sociale Verhältnisse.
Die Grundlage der deutschen Verfassung bildete die Gemeinde.
Diese entstand aus der Verbindung der freien Grundeigentümer, die
.hre Angelegenheiten selbst verwalteten und eine gemeinsame „All-
mende” (vorzugsweise Weideland) hatten. Mehrere (100 oder 120}
Gemeinden bildeten eine Hundertsch aft, mehrere Hundertschaften
sinen Gau. Alle freien Gaugenossen trafen, so wie die Gemeinde-
glieder, an jedem Voll- und Neumonde zu einer Gauversammlung
zusammen, welche Gesetze gab, Wahlen vornahm und Recht sprach.
Alle Gaue eines Stammes bildeten das höchste Gemeinwesen, den
Staat. Die Regierung der germanischen Staaten war verschieden.
Bei einzelnen Stämmen standen Könige an der Spitze, andere hatten
aine republikanische Verfassung, Die Könige waren Erb- und zu-
zleich Wahlkönige, denn sie wurden aus den männlichen Gliedern
des königlichen Geschlechtes gewählt. Sie waren zumeist auch
Priester und Heerführer und hatten das Recht, ein Gefolge zu
haben, das ihnen persönlich ergeben war. — Aber selbst bei jenen
Stämmen, welche Könige hatten, lag die Regierung in den Händen
lor Volksversammlung (Thing). Diese bestand aus allen freien
Grundeigentümern und trat gewöhnlich dreimal des Jahres (im
Herbst, Frühling und Sommer) zusammen, Sie hatte eine dreifache,
aämlich eine legislative, richterliche und politische Gewalt. Ge-
schriebene Gosetze hatten die alten Deutschen nicht, sondern
Traditionen, die sich häufig in sprichwörtlichen Redensarten mündlich