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straft, als solche, die am Tage geschehen waren. Grobe Verbrechen
waren in jener Zeit häufiger als heute, Betrug aber seltener.
Bei Tötung im ehrlichen Zweikampfe schritt das Gericht nicht
ein; denn es wurde noch das Recht der Blutrache der Freund—
schaft anerkannt.
c) Erwerbung Kärntens.
Wenzel III. (der letzte Pkemyslide) war (1306) zu Olmütz
ermordet worden und Heinrich, Herzog von Kärnten, der Ge—
mahl seiner ältesten Schwester, wurde König von Böhmen. Die
Adeligen und das Volk, unzufrieden mit seinem willkürlichen
Handeln, nahmen ihre Zuflucht zum Kaiser (Heinrich VII. aus
dem Hause Luxemburg). Dieser schickte ein Heer nach Böhmen,
an der Spitze seinen 15jährigen Sohn Johann, und vermählte
ihn mit Wenzels jüngster Schwester Elisabeth. Johann belagerte
Prag und zwang Heinrich, ihm die Krone zu lassen. Dieser zog
sich in sein Herzogtum Kärnten zurück.
Er hinterließ zwei Töchter, Adelheid und Margareta (ihres
großen Mundes wegen Maultasch genannt). Der König von
Böhmen warb für seinen Sohn Johann Heinrich um ihre Hand,
um Kärnten an sein Haus zu bringen. Nach Heinrichs Tode
machte er wirklich Ansprüche, aber Kaiser Ludwig gab es als
heimgefallenes Reichslehen dem Herzog von Osterreich. Siehe
die Tabelle S. 134))
Herzog Otto empfing nach altkärntnerischer Sitte die Hul—
digung (13835). Vier Jahre danach starb er und Albrecht war
Alleinherrscher.)
d) Landplagen und deren Folgen.)
Während dieser Zeit waren viele Länder Europas, darunter
auch Osterreich, von schweren Unglücksfäͤllen so furchtbarer Art
1) Karntens Lehen, W. 97; ebenda Herzogstuhl und Fürstenstein, 99
Bild dazu Tupetz III. 39. — Les. 6, V. 205. Albrecht I; 6 vo
Huldigung der Herzoge von Kärnten auf dem Zollfelde (Bil d dazu von Becker).
— Die Habsburger erwerben Kärnten, Schober 119, aus dem Entwurfe der
Chronik des Johann von Vietring.
2) Schober 126.