Full text: Der geschichtliche Lehrstoff für österreichische Volksschulen

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sein Sohn Josef J. (1705-1711).1) Doch dieser erlag schon 
nach sechs Jahren den Blattern, die damals arg wüteten, und 
sein Bruder Karl VI. (1711-1740) wurde Beherrscher unseres 
Reiches. 
Da er der Republik Venedig im Kriege gegen die Türken 
Beistand geleistet hatte, brachen die Osmanen den Frieden und 
fielen in Ungarn ein. Eugen aber besiegte den Großwesir bei 
Peterwardein und zog gegen Temesvär; auch dieser letzte, 
noch von den Türken behauptete Platz wurde ihnen entrissen, 
nachdem er ihnen 165 Jahre untertan gewesen war. 
Im nächsten Jahre unternahm Engen seinen berühmten Zug 
gegen Belgrad, durch dessen Einnahme der Stolz der Türken 
gebrochen wurde (Les. 6, V. 215).2) Der Sultan mußte sich 
zu dem für Osterreich so vorteilhaften Frieden von Passarowitz 
(1718) entschließen: Der Kaiser erhielt das Banat, Serbien und 
die kleine Walachei bis an die Alt. Es war der glorreichste Frie— 
den, den Osterreich je mit der Pfortes) geschlossen. Eugens 
Ruhm erscholl durch ganz Europa und die Soldaten besangen 
die Taten ihres Feldherrn in begeisterten Liedern. 
Eine Begebenheit aus jener Zeit behandelt auch das hübsche Gedicht 
„Die Tabakspfeife“ und noch heute ertönt im Munde des deutschen Volkes das 
alte Soldatenlied: „Prinz Eugenius, der edle Ritter.“ (Wenisch 261.) 
„Prinz Eugenius“ v. Freiligrath (Wenisch 259) besingt die Entstehung 
enes Volksliedes. 
Nach dem Abschluß des Friedens erschien vor Eugen ein Ge— 
sandter des Sultans und überbrachte ihm nebst anderen kost⸗ 
baren Geschenken zwei arabische Pferde, einen Säbel und 
einen Turban, diese Spenden mit den Worten überreichend: 
„Den Säbel empfange als Symbol deiner Tapferkeit, das Iere 
als Zeichen deines Geistes, deiner klugen Ratschläge und deiner 
Weisheit bei der Ausführung.“ 
i) Nach ihm wurde der 8. Bezirk Wiens Josefsstadt benannt. 
) Bild von Meinhold: Eugen als Sieger bei Belgrad. 
) Die Bezeichnung Pforte oder Hohe Pforte für die türlische Regierung 
rührt von der Gewohnheit der morgenländischen Herrscher her, vor den Toren 
ihrer Paläste Versammlungen und Gericht zu halten, dort also ihre Regierungs— 
geschäfte zu erledigen.
	        
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