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Vorberich t. 
niessen und zu beherrschen haben, von einem hoͤhern 
Herrn und Potentaten zu Lehen tragen. 
2. Einige vornehme Standes⸗-Personen werden auch ap⸗ 
hanagirte Herren genennet, darunter diejenige Fuͤr— 
flen und Herren verstanden werden, die feibsten beine 
regierende Herren sind, aber von den regierenden Fa— 
mihlen dennoch abstammen, und zu ihrem Unterhalt 
gewisse jaͤhrliche Renten zu geniessen haben bwelche ih⸗ 
nen von dem regierenden Herrn unter dem Ramen einer 
Appanage ausgesetzet find. 
5. 16. Die aͤusserliche Regierungs⸗Form ist 
nach Unterschied der Regenten entweder Monar⸗ 
chisch, oder Aristocratisch, oder aber Demoera- 
tisch; davon die Monarchie, Aristocratie und De- 
mocratie den Namen haben. 
1. Die Monarchie ist eine solche Regierungs Form, oder 
tin Guche Reich, in welchem das Regiment von und 
im Namen einer einigen Persen und Ober⸗Haupt ge⸗ 
fuͤhret wird, wie z. E in Frankreich und Spamen. 
2. Eine Aristoceratie ist, wo das Regiment von einem 
ganzen vornehmen Collegio besorget wird; wie zu Ve⸗ 
nedig und Genua— 
3. Eine Pemagratie ist, wo das ganze Volk durch einen 
von ihm selbsten bestellten Ausschuß das Regiment fuͤh⸗ 
ret; wie dergleichen in der Schweitz geschiehet. 
4. Bismweilen ist das Regiment aͤus eilichen der vorher be⸗ 
schriebenen Regierungs⸗ Form vermischt;wie zum 
Erempel in Engelland; dessen Staat man in Anse— 
hung des Koͤnigs, als des einzigen Ober⸗Haupts, eine 
Monarchie nennen kan; ob gleich die Macht und Ge⸗ 
walt des Parlaments, welches die Koͤnige dieses Reichs 
neben sich leiden, und in wichtigen Angelegenheiten zu 
Rath ziehen, und um dessen Genchmhaltung begrussen 
muͤssen, eben diesen Staat, auch gewisser massen fuͤrci⸗ 
ne Aristoeratie passiren macht. 
4.17. Endlich ist zu merken, daß die Reiche 
der Weit, in Ansehung der Art und Weise wie 
erbos⸗
	        
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