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Von Frankreich. 
5. 81. Das ganze Koͤnigreich Frankreich beste⸗ 
het heut zu Tag aus Frankreich an sich, und einl ⸗ 
gen neueroberten Provinzen, die erst in neuern 
Zeiten hinzu gekommen, und dieser Crone incorpo⸗ 
riret worden sind. 
Sonsten wird Frankreich nach dem Muitair· JFuß in z1. Gou· 
Arnements eingetheilet; die aber in denen ordentlichen 
Landcharten nicht abgetheilet sind. 
. 82. Frankreich an sich bestehet aus zwoͤlf 
Haupt ˖ Prodinzen, deren drey oben am Canal, drey 
unten am Aquitanischen und Mittellaͤndischen Meer, 
drey zur Seite gegen Deutschland und der Schweitz, 
und drey in der Mitte liegen. 
6. 33. Oben am Canal liegen 
I. ARETFAGNG, vder klein Britannien, welches in 
GOber / und Nieder Bretagne eingetheilet wird. 
1. In Ober⸗Breétagne liegen 
1) Nantes, eine grosse und feste HandelsStadt an 
der ĩ oine, so mit eigem Bißlhum und Univerfitaͤt 
persehen; sonsten auch wegen eines besondern Edicts 
bekannt ist. 
2) KRennes, die Residenz des barlements. 
3) 8. Malo, ein vortreflicher See⸗Hafen. 
2. In Nieder⸗Rretagne sind zu merken. 
i vreit, eine trefliche Handels Stadt und einer der 
vornehmsten See⸗Haͤfen in ganz Frankreich. 
9) Portlouis, ein gleichfalls schoͤner und neuer See⸗ 
Hafen. 
I. Die Voß MANDIE, welche gleichfalls in die Obere⸗ 
und Niedere Normandie eingetheitet wird⸗ 
. In der Ebern Normandie sind zu merken 
1) Rouen, die Haupt Stadt von der ganzen Provin⸗ 
* des Parlaments, die auch einen Erz⸗Bi⸗ 
of hat. 
) Tbocuẽ / und Hareourt, zwey kleine Fuͤrstenthů⸗ 
mer. 
3) Yve-
	        
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