Full text: Österreichische Vaterlandskunde für die oberste Klasse der Mittelschulen

Die Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten. 325 
Dazu gehört der Absschluß von Vertràgen mit fremden Staaten, 
von Stautsuerträügen. Diese schließt der Kaiser durch die hiezu er- 
nannten Bevollmächtigten, jedoch bedarf es, wie erwäàhint, zur Gül- 
tigkeit der Handelsvertràge oder jener Staatsvertràge, welche eine 
Belassstung oder Verpflichtung für das Reich oder einzelne Bürger 
zur Folge haben, der Genehmigung der Volksvertretungen. Eine sehr 
wichtige Gruppe bilden darunter die Handelsverträge, welche die 
Handelsbeziehungen mit fremden Staaten regeln. Nach dem neuen 
Ausgleich mit Ungam (1907) sind solche Vertràge, wenn sie nicht 
ausschließlich in französischer Sprache abgefaßt sind, gleichförmig 
auch in deutscher und ungarischer Sprache auszufertigen und beide 
als Originaltexte zu unterzeichnen. Zu den Staatsvertràgen zàhlen 
ferner die Konsularkonventionen, wenn über die gegenseitige Be— 
stellung der Konsuln ein separater Vertrag vereinbart wird, die Vieh- 
seuchenkonventionen zur Regelung des Viehverkehrs, die Ausliefe- 
rungsvertrãge behuss gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern, 
die Deserteurkartelle wegen Auslieferung von Militärflüchtlingen 
und desertierten Matrosen, die Rechtshilfevertràge zur Regelung des 
Rechtshilfeverfaljrens, die Verlassenschaftskonventionen über die 
Behandlung des Nachlasses der fremden Staatsangehörigen usw. 
Schließlich ist die Monarchie an internationalen Verträgen 
beteiligt, welche gleichzeitig von mehreren Staaten abgeschlossen 
worden sind. Solche sind die Brüsseler Zuckerkonvention vom 
5. Maàrz 1902 zur Abschaffung der von mehreren Staaten 
gewahrten Ausfuhrprämien auf Zucker, der Pariser Unionvertrag 
vom 20. Maàrz 1883 zum Schutze des gewerblichen Eigentums, das 
Berner Ubereinblommen vom 26. September 1906 über Maßnahmen 
des Arbeiterschutzes (Verbot der Nachtarbeit von Frauen und der 
Verwendung weißen Phosphors in der Zündhölzchenfabrikation), 
das Berner Ubereintommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 
14. Oktober 1890, der Weltpostverein vom 9. Oktober 1874, der 
Welttelegraphenverein vom 16. Mai 1865, die Berner Konvention 
vom 9. September 1886 zum Schutze der Werke der Literatur und 
Kunst, die internationale Meterkonvention vom 20. Mai 1875 (Ein- 
führung des metrischen Maß- und Gewichtssystems), die Brüsseler 
Antisklavereikonferenz vom 2. Juli 1890, die Genfer Konvention vom 
Jahre 1864 über die Behandlung kranker und verwundeter Soldaten 
im Kriege, die Haager Friedenskonferenz vom Jahre 1899, welche 
einen standigen Schiedsgerichtshof für internationale Streéitfälle 
schuf. das internationale Choleraübereinsommen vom 15. April 1892
	        
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