100 
und bezwang Paris. Der König von Preußen wurde nach dem einstimmigen 
Beschluß der deutschen Fürsten zur Würde eines deutschen Kaivers erhoben 
(18. Jänner 1871). Die Franzosen hatten schon während des Krieges die Familie 
Bonavarte des Thrones entsetzt und Frankreich zu einer Republik'erklärt. 
6) Kaiser Franz Josef J. verleiht österreich eine Verfassung. Der Kaiser 
erkannte, daß die unbeschränkte Regierungsform nicht mehr zeitgemäß sei und 
beschloß in hochherziger Weise, seine Herrscherrechte mit dem Volke zu teilen. 
Er gewährte (in dem Oktoberdiplom vom 20. Oktober 1860 und im 
Februarpatent vom 26. Februar 1861) dem Volke Anteil an der Gesetz 
gebung; dieses Recht sollte es durch seine frei gewählten Vertreter in den 
Landtagen und im Reichsrate ausüben. Ergänzt wurden die grund— 
legenden Bestimmungen über die Verfassung durch die Dezember-Gesetze 
des Jahres 1867, worin den Staatsbürgern wichtige politische und persönliche 
Rechte gewährt werden; in demselben Jahre wurde auch das Verhältnis Öst er— 
reichs zu Ungarn geregelt und der Dualismus eingeführt. 
Der Dualismus. österreich und Ungarn bvilden die österreichisch— 
ungarissche Monarchie und stehen unter der Regierung eines Herrschers, 
des Kaisers und Königs Franz Josef J., sie haben ein gemeinsames 
Heer und bilden dem Auslande gegenüber einen Staat. Die gemeinsamen 
Angelegenheiten werden durch drei Ministerien, das des Auswärtigen, des 
Krieges und der Reichsfinanzen besorgt. Als beratende Körperschaft 
stehen ihnen die Delegationen zur Seite, deren Mitglieder vom österreichischen 
Reichsrate und vom ungarischen Reichstage gewählt werden. 
Die Pflichten der Staatsbürger. Jeder österreichische Staats⸗ 
bürger ist zur Treue und zum Gehorsam gegen Se. Majestät den 
Kaifer verpflichtet, jeder Staatsbürger hat ferner den Ges etzen und den An— 
ordnungen der Obrigkeit gehorsam zu sein, die Steuern und Abgaben, 
die zur Erhaltung des Staates unbedingt notwendig sind, zu zahlen und die 
Wehrpflicht zu leisten. 
Die Rechte der Staatsbürger. Jeder Staatsbürger, welches Stan— 
des, welcher Religion oder Nationalität er auch sei, hat gleichen Ans pruch 
auf den Schutz der Gesetze. Eines der wichtigsten Rechte ist das Wahlrecht. 
Das Staatsoberhaupt. Das Oberhaupt des Staates ist Se. 
Majestät der Kaiser von sterreich, Knig von Böhmen xc. und 
apostolischer König von Ungarn. Die Person des Kaisers ist geheiligt, 
unverletzlich und unverantwortlich. Er ist der Träger der höchsten Ehren 
und der Gegenstand des höchsten Schutzes. Der Kaiser führt den Oberbefehl 
über die bewaffnete Macht, erklärt Krieg, schließt Frieden und Verträge mit 
auswärtigen Mächten. In Seinem Namen wird Recht gesprochen, er hat das 
Begnadigungsrecht. Kein Gesetz ist giltig, bevor es der Kaiser durch Seine 
Unterschrift bestätigt (sanktioniert) hat. Die Münzen tragen Sein Bildnis. Er 
oerleiht Titel, Orden und andere Auszeichnungen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.