grafen von Steyer. Nach dem Aussterben der Eppensteiner erhielt
Ottokar II., der Schwager des letzten Eppensteiners, auch den großen
Eigenbesitz dieser Familie, welcher den größten Teil von Obersteiermark
umfaßte, so daß seine östlichen und westlichen Besitzungen zusammen-
hingen. Ottokar. III. gewann hiezu durch Erbschaft von den Sponheimern
die Mark Pettau (1140) und erbte (1158) das Pittnergebiet von den Form-
bachern. Das ganze von ihm verwaltete Gebiet wurde dann als „Steier-
mark“ bezeichnet. Unter dem letzten Traungauer Ottokar IV. wurde
im Jahre *1180 vom Kaiser Friedrich I. die Steiermark zum Herzog-
tume erhoben, wodurch die Abhängigkeit der Landesfürsten von Bayern
gänzlich aufhörte.
Die krainische Mark verblieb länger als die oberkärntnische beim
Herzogtume. Im Jahre 1077 verlieh sie Kaiser Heinrich IV. auf seiner
Rückkehr von Kanossa samt der Markgrafschaft Istrien und Görz dem
Patriarchen von Aquileja, um dessen Hilfe gegen Rudolf von Schwaben
und einen verläßlichen Schutz für die südöstlichen Alpenpässe zu erlangen.
Doch konnten die Patriarchen hier infolge des großen, mit Immunität
versehenen Besitzes fremder Kirchen und des Widerstandes mächtiger
Familien die Landeshoheit nicht begründen. In den Seestädten machte
sich der Einfluß Venedigs immer mehr geltend, bis sie endlich unter die
Schutzhoheit dieser gewaltigen Handelsrepublik kamen. Görz mußten
die Patriarchen von Aquileja 1202 an ein kärntnisches Geschlecht, die
späteren Grafen von Görz, abtreten, welche die Vogtei und fast den
ganzen westlichen Teil Istriens, sowie großen Besitz in Kärnten, Krain
und Friaul und schließlich die Landeshoheit erwarben.
2. Tirel.
Das heutige Tirol blieb von den Verheerungen der Ungarn verschont.
Der longobardische südliche Teil wurde 977 als Mark oder Graf-
schaft Trient zur Mark Verona geschlagen; der nördliche blieb beim
Herzogtume Bayern. Die Bildung größerer Machtgebiete ging hier von
den Bistümern Trient und Brixen aus. Kaiser Konrad II. verlieh schon
1026 dem Bischof von Trient Hoheitsrechte in der Grafschaft Trient und
mehrere Grafschaften in Südtirol, damit er hier den Schutz der Alpenstraßen
übernehme. Behufs des Schutzes der Brennerstraße erhielt gleichzeitig.der
Bischof von Brixen die Grafengewalt in einem großen Teil von Nordtirol;
doch blieb er unter der Hoheit Bayerns. Die beiden Bischöfe beherrschten
so fast das ganze heutige Tirol.
Die Gestaltung des Landes zu einem staatlichen Ganzen ging jedoch
nicht von ihnen, sondern von ihrer *” = in deren Händen sich
nach und nach großer Besitz anlau. Trier* hatten (seit 1150) die
Schober-Machatschek, Vaterlandskunde,