Beschlüsse des Landtages von Stuhlweißenburg, der nicht legal durch den
Palatin einberufen worden war, für ungültig. Ein Teil von Westungarn
und Kroatien schlossen sich Ferdinand an, Zäpolya wurde geschlagen
und Ferdinand zog in Ofen ein, wo er von einem Reichstag allgemein
als König anerkannt wurde. Zäpolya behauptete sich aber in Sieben-
bürgen und Ostungarn.
So waren jetzt Böhmen und Ungarn mit den Ööster-
reichischen Ländern vereinigt und hiedurch war der Grund ge-
legt zu der heutigen Österreichisch-ungarischen Monarchie.
IV. Zeitraum.
Österreich seit der Vereinigung mit Böhmen und Ungarn unter der
Dynastie Habsburg und Habsburg-Lothringen.
Bis zum Aussterben des habsburgischen Mannsstammes
(1526—1740).
A, Reformation und Restauration.
a) Ferdinand I. (1522—1564).
Seine Regierung läßt sich hauptsächlich nach zwei Richtungen ver-
folgen: in seiner Stellung zu Deutschland und der Reformation und
in seinen Kämpfen um Ungarn.
x) Seine Stellung zu Deutschland und der Reformation.
Nach dem Wormser Reichstage verbot auch Ferdinand in seinen Ländern
die Schriften Luthers (1522). Dessenungeachtet fand die neue Lehre Ein-
gang in die österreichischen Erbländer, deren Stände die „evangelische
Freiheit“ verlangten; auch die Bauernunruhen verbreiteten sich von
Salzburg aus über Tirol und Steiermark. In den böhmischen Ländern
nahmen die Utraquisten die Lehre Luthers an und in Ungarn fand sie im
ganzen Lande mit Ausnahme Kroatiens Anhang. Die Bauernaufstände
wurden, nachdem sie in Deutschland unterdrückt worden waren, auch in
den Alpenländern niedergeschlagen und gegen die neue Lehre wurde hier
ein strenges Mandat (1527) erlassen; in Ungarn mußte sie jedoch geduldet
werden, da Zäpolya sie in seinem Gebiete duldete, in Böhmen, weil
die Mehrheit des Volkes ihr anhing.
Nachdem die Protestanten zu Schmalkalden einen Bund geschlossen
hatten und als politische Partei aufgetreten waren, sah sich Ferdinand
gezwungen, ihnen Württemberg, das ihm sein Bruder Karl nach Ver-
treibung des Herzogs Ulrich verliehen hatte, im Vertrage zu Kaden (1534)
zu überlassen. Als es später zum Schmalkaldischen Kriege (1546