fullscreen: Für die Mittelklassen (Band 2, [Schülerband])

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Schwert schwebt unsichtbar über deinem Haupte, und es wird fallen 
und dich zerschmettern. Kehr um, solange es noch Zeit ist. Häufe 
nicht Frevel auf Frevel; denn einst, wenn sie ertönt, die Posaune 
des Gerichts ..." 
Da, plötzlich hörte man von der Straße herauf das Posthorn 
erschallen; das Lied erklang: „Denkst du daran!" Alles schwieg und 
hielt den Atem an. Aus 'der Mitte der Versammelten stürzte ein 
junger Mann nieder und rief: „Ich bin's?" 
Nachdem man ihn aufgehoben, gestand er reumütig seine Tat: 
wie er in der Stadt das Geld des Herrn, bei dem er diente, verspielt 
habe; wie er den Fremden, den er nur niederwerfen wollte, ermordet 
habe; wie die Töne des Posthorns ihn verwirrt; wie er seine Hand 
brennend gefühlt habe, da er sie zum Himmel erhob, und wie jetzt 
dieselben Töne des Posthorns ihm das Geständnis abpreßten. 
Still, ohne laute Klage, nur mit leisem Weh im Herzen, hatte 
sich der Zug den Berg hinabbewegt; mit zitternder Seele, Tränen 
in den Augen, laut das Unheil beklagend, kehrten viele heim. Zwei 
Menschen waren auf ewig aus der Genossenschaft der Menschen ge¬ 
schieden. 
lt ~ 26. Aus einem westfälischen Dorfe. 
Von Annette von Droste-Hülshoff. (Aus „Iudenbuche" und „Bilder aus Westfalen II".) 
Das Dorf Bellersen, so schlecht gebaut und rauchig es sein mag, 
fesselt doch das Auge jedes Reisenden durch die überaus malerische 
Schönheit seiner Lage in der grünen Waldschlucht eines bedeutenden 
und geschichtlich merkwürdigen Gebirges. Das Lündchen, dem es an¬ 
gehörte, war damals einer jener abgeschlossenen Erdenwinkel ohne 
Fabriken und Handel, ohne Heerstraße, wo noch ein fremdes Gesicht 
Aufsehen erregte und eine Reise von dreißig Meilen selbst den Vor¬ 
nehmeren zum Ulysses seiner Gegend machte — kurz, ein Fleck, wie es 
deren sonst so viele in Deutschland gab, mit all den Mängeln und 
Tugenden, all der Originalität und Beschränktheit, wie sie nur in 
solchen Zuständen gedeihen. 
Unter höchst einfachen und häufig unzulänglichen Gesetzen waren 
die Begriffe der Einwohner von Recht und Unrecht einigermaßen in 
Verwirrung geraten, oder vielmehr, es hatte sich neben dem gesetz¬ 
lichen ein zweites Recht gebildet, ein Recht der öffentlichen Meinung, 
der Gewohnheit und der durch Vernachlässigung entstandenen Ver¬ 
jährung. Die Gutsbesitzer, denen die niedere Gerichtsbarkeit zustand.
	        
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