Augustus 30 v. Chr. bis 14 n. Chr.
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Münzwesen durchführte, entwickelte sich ein^Weltverkehr, der die
verschiedenen Gebiete in innigere Beziehungen als je zu einander
setzte, und in seinem Gefolge eine Weltkultur, welche, im Westen
von der lateinischen, im Osten von 5er griechischen Sprache getragen,
die Grenzen der Nationalitäten verwischte, die Völker einander assi-
milierte und unter anderem das Emporkommen einer^Weltreliaion. des
Christentums, erleichterte. | Auch die schöne Litteratur, manche Zweige
der bildenden Kunst, die Wissenschaft standen längere Zeit in Blüte.
Dennoch lag bereits in ITen Verbältnissen jener Zeit der Ver- Kew^des
fall begründet, i Er begann in Italien, wo die wirtschaftete Eni- Verfalls'
Wickelung dahin geführt hatte, daß einer verhältnismäßig kleinen
Anzahl sehr reicher Leute, die über gewaltige Kapitalien und einen
fürstlichen Grundbesitz verfügten und einen maßlosen Luxus übten,
eine immer größer werdende Menge von Armen und Besitzlosen
gegenüberstand; daß der Mittelstand immer mehr dahinschwand, ins-
besondere der selbständige Bauernstand durch Latifundien - und Sklaven-
Wirtschaft zerstört wurde;'"baß das Land verödete, da die Besitzlosen
sich in die Städte drängten, ohne doch in der Industrie ausreichende
Beschäftigung zu finden, da auch diese vornehmlich mit Sklaven arbei-
tete. i Und inehr und mehr wurden diese Zustände auch'auf die Pro-
vlnzen übertragen.^)
A. Geschichte des zutisch-claudischen Geschlechts
30 v. Ehr. bis 68 n. Ehr.
Augustus 30 v. Chr. vis 14 n. Chr.
§ 73. Verfassung; Nachfolge. Die von Cäsar Octavianus be- Dyarchie
gründete Verfassung war keine reine Monarchie, da er sich nomi-
nell mit^ dem Sengt. 2) ber römischen Aristokratie,
in die Gewalt teilte: dieser verwaltete auch ferner einen Teil der
Provinzen — diejenigen, in denen keine Aufstände zu befürchten waren
und daher keine Truppen standen — und die in das Ärarium
fließenden Gelder. \ Die kaiserliche Gewalt setzte sich aus einer ^kaiseri.
Reihe republikanischer Ämter"zusammen: der Kaiser fprinceps) be¬
saß als Imperator die oberste Kriegshoheit, als Inhaber der^tri-
bunt eis che ix Gewalt die Unverletzlichkeit, das Utecht, Gesetze zu
beantragen und das Recht^erJnterzession.\ Als pontnex maxi-
mus besaß er — seit dem Tode des Lepidus — die oberpriester-
1) Plinius (er kam bei dem Ausbruch des Vesuvs 79 um) sagt:
Latifundia perdidere Itaiiarn, iam vero et provincias.
2) Mitglieder des Senatorenstandes mußten ein Vermögen von 1 Mill.
Sesterzen (180000 Ji) besitzen.