Die gesetzgebende Versammlung 1791 — 92; die Campagne in Frankreich 1792. 79
wurden nicht gebessert; im Gegenteil wurden die Assignaten durch
ihre massenhafte Ausgabe mehr und mehr entwertet und dadurch zu-
gleich weite Kreise der Bevölkerung wirtschaftlich zu Grunde gerichtet.
Endlich aber entfremdete dieser Eingriff in die kirchliche Verfassung
einen großen Teil der Bevölkerung den Gedanken der Revolution;
das Landvolk hing den Priestern an, welche den verlangten Eid auf
die Verfassung nicht leisteten und deshalb abgesetzt wurden; so be-
rettete sich der religiöse Bürgerkrieg vor.
§ 67. Das Ende der konstituierenden Versammlung. So hatte Ergebnisse.
die Nationalversammlung, indem sie bei ihrer Neuschaffung des Staats
vom Recht der Einzelpersönlichkeit ausging, das Königtum und die
Centralgewalt untergraben, die Staatseinheit zerrissen, die Nation
abhängig gemacht von einer selbstsüchtigen, radikalen Partei; sie hatte
endlich eine schwere Vermögensschädigung weiter Kreise und zugleich
den religiösen Bürgerkrieg vorbereitet. Indessen berauschte sie sich
an theatralischen Festen, wie es das große Verbrüderungsfest vom
14. Juli 1790 war.
Mirabeau hatte sich vergeblich bemüht dem Königtum eine gnir^QUg
größere Machtvollkommenheit zu erhalten. Er starb im April 1791 slpril 1791.
und wurde mit großem Glanz begraben. Seitdem gewannen die
jakobinischen Führer, auf den Pöbel gestützt, immer mehr Einfluß,
vor allem Robespierre, Danton, der Führer im Klub der Cor-
deliers, und der blutdürstige Herausgeber des Ami du peuple, 9Jtarat.
Unter diesen Umständen beschloß der König mit seiner Familie aus
Paris zu entfliehen; er dachte sich unter den Schutz des ihm er- Wucht des
gebenen Generals B.ouills, der an der Ostgrenze stand, zu stellen. Juni"i?9i.
Aber er wurde erkannt, in Varennes aufgehalten, nach Paris zurück-
geführt und die königliche Gewalt von der Nationalversammlung so-
lange suspendiert, bis er die neue Verfassung anerkannt hatte. Sept. 1791.
Darauf löste sich die konstituierende Versammlung auf.
Die gesetzgebende Versammlung 1791—92; die Campagne
in Frankreich 1792.
§ 68. Die gesetzgebende Versammlung. Dieneue, „gesetzgebende" Fronde und
Versammlung hat ihre Aufgabe ein neues Recht zu schaffen nicht t0Ua8Ite-
erfüllt. Sie geriet von vornherein unter den Einfluß einer kleinen,
aber durch rednerisches Talent ausgezeichneten Partei, der Giron¬
disten, die ihren Namen daher hatten, daß ein Teil von ihnen aus
Bordeaux stammte, und die als politisches Ziel den Umsturz des
Königtums und der eben erst geschaffenen Verfassung verfolgten. Zu
ihnen gehörten Vergniand, Brissot, Sieyss, Roland und seine