Wenzel 1378 —1400 und Ruprecht 1400-1410; die Städtebünde usw.
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Erbvertrag ab, und als Otto, der letzte von ihnen („der Faule"), sich
den übernommenen Verpflichtungen zu entziehen versuchte, nötigte er
ihn 1373 durch Heeresgewalt, gegen eine Geldentschädigung ihm die
M a r k zu überlassen. Auch hier war er für die Herstellung der Ord-
nung und die Sicherung des Verkehrs tätig; besonders förderte er den
Elbhandel.
In seinem Testament teilte er seine Lande: Wenzel, der bereits Erbteilung
die deutsche Krone erhalten hatte, erbte Böhmen und Schlesien; Sig-
m u n d, der nachher durch die Heirat mit der Tochter des Königs von
Ungarn die Krone dieses Landes erwarb, erhielt Brandenburg.
Wenzel und Ruprecht; die Städtebünde, der deutsche Ordensstaat
und die Schweizer Eidgenossenschaft.
§ 52. Wenzel und Ruprecht. Die oberdeutschen Städtebünde. König Wenzel
Wenzel verfiel, je älter er wurde, desto mehr der Trägheit und
Schlaffheit und vernachlässigte über Jagd und Trunk die Regierung.
1400 wurde er von den Kurfürsten als „unnützlich, träge und für das
römische Reich durchaus ungeschickt" abgesetzt und an seiner Stelle Kur-
fürst Ruprecht von der Pfalz gewählt, der unter vergeblichen Ver-
suchen, seine Macht zur Geltung zu bringen, bis 1410 regiert hat. vsN
Deutschland ward die königliche Macht immer geringer; es gab keinen
Mittelpunkt des politischen Lebens mehr; die Bestandteile der Nation
traten in offenem Kampfe einander gegenüber.
Noch in den letzten Jahren Karls IV. war der schwäbisches^.
Städtebund gegründet worden, dessen Mittelpunkt Ulm war.
Karl IV. bekämpfte ihn vergeblich; Graf Eberhard von Würt-
t e m b e r g , der Rauschebart oder der Greiner (d. h. der Zänker), erlitt
(1377) bei Reutlingen eine schwere Niederlage. In jener Zeit
stand die Macht der Städte auf ihrer Höhe; während sich die rhei-^Der^
nischen Städte ebenfalls zu einem Bunde zusammenschlössen, knüpften Bund
die s ch w ä b i s ch e n enge Verbindungen mit den Schweizer Eidgenossen
an. Es konnte scheinen, als werde sich ein großer Teil Deutschlands
republikanisch entwickeln; die Macht der Städte bedrohte nicht nur die
fürstliche Gewalt, nicht nur die Reichsritter, welche sich zu ihrem Schutze
nunmehr ebenfalls zu Vereinigungen zusammentaten, sondern sie be¬
drohte auch den Bestand des Reichs. Da war es von großer Bedeutung,
daß Eberhard (1388) bei Döffingen das Heer der schwäbischen
Städte vernichtete. Wenzel untersagte darauf alle Städtebündmsse,
konnte aber nicht verhindern, daß sich bald neue städtische Vereini-
gungen bildeten.