fullscreen: Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte

Italien und Deutschland, Konrad I., Heinrich I. 219 
schlecht des hessischen Konrad; Sieg der Konradiner, Adalbert vor 
seiner Burg hingerichtet. Schwäche des jungen Königs, das Reich 
scheint sich in die Herzogtümer: Sachsen, Franken, Baiern, 
Schwaben, Lothringen auflösen zu wollen. Nach Ludwigs Tode 
lehnt der greise Otto, Herzog von Sachsen, die Königswürde ab und 
löhkt die Wahl der Grofsen auf 
911—918. Konrad I. von Frankon. 
pieser kämpft gegen Normannen, Slaven, Magyaren, 
gegen die Westfranken und im Innern vergeblich um 
dio Anerkennung der Königsgewalt namentlich gegen 
Heinrich von Sachsen, Ottos des Erlauchten Sohn, seit 
912 Herzog von Sachsen. Lothringen wird an die West- 
T( franken verloren. 
919—1024. Könige und Kaiser des sächsischen Hauses. 
Auf Wunsch des sterbenden Konrad und auf Betreiben 
Eberhards, seines Bruders, wird (in Fritzlar an der Eder) 
von den Franken und Sachsen zum König gewählt 
919 — 936. Heinrich I., der Gründer dos deutschen Roiches. 
Heinrich zwingt Burchard, Herzog von Alemannien 
(Schwaben), und Arnulf, Herzog von Baiern, zur An¬ 
erkennung seiner Oberhoheit. 14,,. 
924. Neuer Einfall der Magyaren (Ungarn). Heinrich schliefst 
mit ihnen einen 9jährigen Waffenstillstand, welcher 
gegen Tribut Sachsen und Thüringen sicher stellt. 
Heinrich bringt das Herzogth. Lothringen wieder zum Reiche (925). 
Erweiterung und bessere Befestigung alter (Merseburg), Erbauung 
neuer Burgen (Quedlinburg, Goslar), aus denen später Städte werden, 
aber nicht eine grofsartigo Städtegründung durch Heinrich selbst. 
Gewöhnung der Sachsen an städtisches Leben und an Beiterdienst 
im Kriege. 
Glückliche Kämpfe gegen die Wenden: die Stadt Brennaburg 
genommen, Errichtung einer grofsen Mark gegen die Wenden die 
Elbe entlang vom Erzgebirge bis zur Havelmündung, aus der später 
(nach des Markgrafen Gero Tode) die Altmark oder Nordmark, die 
Mark Mei/'sen und zwischen beiden die Ostmark hervorgehen. Sieg 
hei Lengen (929). Kämpfe gegen die Bohnen (Lehnspflicht an er-
	        
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