Die Neuzeit.
IV. Das Zeitalter der religiösen Kämpfe.
1519 — 1648.
Der Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit.
Mittelalter und Neuzeit.
§ 114. Das Leben des M i t t e l a l t e r s wird beherrscht und ge- ^ Genoffen
kennzeichnet durch das Vorwalten genossenschaftlicher Ver -Mmelauers.
bände. Wenn das Altertum den Staatsbegriff als den alles beherrschen¬
den ausgebildet hatte und der antike Mensch in erster Linie Bürger des
Staates gewesen war, so erschien dem Mittelalter der einzelne Mensch zu¬
erst als Glied einer Genossenschaft: auf der Zugehörigkeit zu ihr beruhte
seine rechtliche Stellung; sie beherrschte ihn, ordnete sein Verhalten, um¬
gab ihn mit regelnden Schranken; aber sie sorgte zugleich für ihn und
förderte seine Interessen. Solche Genossenschaften sind die Stände, die
Lehnsverbände, die das Wirtschaftsleben beherrschenden Markgenossen¬
schaften, Kaufmannsgilden und Zünfte, schließlich die kirchlichen Genossen¬
schaften. Wie sie in das Leben des Individuums allenthalben be¬
schränkend eingrisfen, so überwucherte die reiche Mannigfaltigkeit der stän¬
dischen und genossenschaftlichen Sonderbildungen den Staat und unter¬
grub seine Wirksamkeit; der Staatsbegriff, einst dem römischen Kaisertum
entnommen und daher universal, kam dem Mittelalter beinahe abhanden.
Mächtiger aber als alle Vereinigungen hatte sich die Kirche ent- mtjxu
faltet. Die Kirche hatte um die Erziehung der mittelalterlichen Kirche.
Völker die allergrößten Verdienste; sie hatte ein Evangelium der Liebe ver¬
kündet, sie war nicht müde geworden, die Selbstsucht des natürlichen
Menschen durch die Predigt der Demut und Entsagung zu bekämpfen und
ihn auf das Jenseits hinzuweisen, sie hatte die Armen- und Krankenpflege
in großem Maßstabe getrieben, sie hatte den Sonntag geheiligt, war ein