II. Bildung eines Systems von Mittelmeerstaaten unter römischer Hegemonie (200 —168). 81
Krieg zu führen d. k. es wird tributpflichtig und verliert seine
politische Selbständigkeit. Massinissas Reich Numidien ward ver-
gröfsert1. Spanien ward zu einer Doppelprovinz, ganz Sici-
lien Provinz. Scipios Beiname Africanus (maior).
II. Bildung eines Systems von Mittelmeerstaaten unter
römischer Hegemonie (200—168).
1. Der zweite makedonische Krieg (200 —197).
Während des Hannibaliscken Krieges waren die Römer auch in
den aus der Zertrümmerung der Monarchie Alexanders d. Gr. ent¬
standenen, um das Ostbecken des Mittelmeers gruppierten Länder¬
kreis eingetreten (vgl. S. 79). Sogleich nach dem Frieden von 201
gerieten sie in einen neuen Krieg mit Philipp Y. von Makedonien,
der sich mit dem Seleukiden Antiochos III. zur Beraubung des
unmündigen Lagiden Ptolemäos Epiphanes verbunden, die unter
der milden ägyptischen Herrschaft stehenden Städte Kleinasiens zu
erobern begonnen und Rhodos und Attalos I. von Pergamon be¬
siegt hatte. Yon diesen Staaten zu Hilfe gerufen, schritt Rom,
wenngleich widerwillig, ein (200). Es gelang der römischen Diplo¬
matie sich als Yorkämpfer der Freiheit der Griechen aufzuspielen,
die Ätoler zu gewinnen und Antiochos III. zur Preisgebung seines
Yerbündeten zu veranlassen. Aber der Krieg war wenig glücklich,
bis T. Quinctius Flamininus, ein junger geschickter Offizier
und bis zur Übertreibung für hellenisches Wesen begeistert, das
Kommando übernahm (198), die Achäer für sich gewann und
Philipp beiKynoskephalae in Thessalien so entscheidend schlug
(197), dafs er Frieden schlofs: Makedonien wird auf die Grenzen
von 858 gebracht, darf ohne Roms Yorwissen keine Bündnisse
schliefsen, keine auswärtigen Kriege führen, mufs 1000 Talente
zahlen und mit Rom in eine Symmachie treten. Sämtliche Staaten
der Griechen wurden 196 auf den isthmischen Spielen unter
ungeheurem Jubel von Flamininus für frei erklärt. Aber die
Freiheit ist kein verschenkbares Gut.
1) Vetere ac iam pridem recepta populi Romani magnitudine, ut haberet
instrumenta servitutis et reges. Tac. Agr. 14.
Brettschneider, Hilfsbuch, I.
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