Full text: Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden (Teil 2)

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Erste Periode. Vom 4. Jh. bis 843. 
III. Die Verfassung der christlichen Kirche. 
1. Die Entwickelung der Hierarchie. 
In der apostolischen Zeit ist die Verfassung der christlichen 
Gemeinden rein demokratisch; es besteht das allgemeine Priester¬ 
tum. Aber es ist natürlich, dafs die Älteren (presbyteroi, daher 
Priester) ein gewisses gröfseres Ansehen besafsen und oft als 
Ehrentitel den Titel Episkopos (Aufseher, davon Bischof) erhielten. 
Im 2. Jh. entstand aus dem Bedürfnis nach gröfserer Ordnung der 
rechtliche Grundsatz, dafs nur der von der Gemeinde Erwählte 
das Lehramt zu verwalten und die Handlungen der Kirche zu 
vollziehen habe, also „Bischof“ sei; die übrigen Presbyter der 
Gemeinde sind nun diesem einen Bischof unterstellt und gelten 
als seine Gehilfen und Stellvertreter. Damit beginnt die Schei¬ 
dung zwischen Klerus („die Auserwählten“) und Laien (laos = 
Volk). An die Stelle des Prinzips des allgemeinen Priestertums 
tritt der Grundsatz: nur wo der Bischof ist, ist die Kirche. Nach¬ 
dem durch Konstantin d. Gr. das Christentum erlaubte Religion 
geworden und durch Gratian und Theodosius die orthodoxe Staats¬ 
kirche geschaffen war, wuchs die Macht des Klerus, indem er von 
Steuern und Kriegsdiensten befreit, von den gewöhnlichen Gerich¬ 
ten entbunden wurde und das Recht der Sittenaufsicht über die 
Laien und manche staatlichen Funktionen sowie das Recht Schen¬ 
kungen und Erbschaften anzunehmen erhielt. Die Weiterbildung 
der Hierarchie erfolgte in Anlehnung an die römische Reichsver¬ 
fassung, indem die Bischöfe einer Provinz dem Bischof der Pro- 
vinzialhauptstadt (Metropolis—Metropolit, Archiepiskopos = Erz¬ 
bischof) und mehrere Erzbischöfe den Bischöfen der Welthauptstädte 
Rom, Konstantinopel, Antiochia, Alexandria unterstellt wurden,, 
die den Titel Patriarch (wie auch der Bischof von Jerusalem Ehren 
halber) erhielten. Das oberste Haupt der Kirche ist der Kaiser. 
Das ordentliche Organ des kirchlichen Lebens waren seit Ende 
des 2. Jh. die aus den Bischöfen der Gemeinden einer Provinz 
bestehenden Provinzialsynoden geworden, die seit dem Beginn des 
4. Jh. von den Metropoliten berufen und geleitet werden. Die 
erste allgemeine Reichssynode (ökumenisches Konzil) ist die von 
Nicäa (325).
	        
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