Full text: Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart (Teil 3)

118 Siebente Periode. Von 1789 bis zur Gegenwart. — Zweiter Abschn. Von 1815 —1871. 
den mediatisiert) souveränen Staaten, darunter Dänemark für Hol¬ 
stein, die Niederlande für Luxemburg, Österreich und Preufsen 
nur für die früher zum Reiche gehörigen Gebiete; der „hohe Bun¬ 
destag“ zu Frankfurt sollte unter dem Yorsitz Österreichs die Ge¬ 
schäfte führen. Im Art. 13 der Bundesakte hiefs es: „In allen 
Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden“. 
Zweiter Abschnitt. Von 1815 bis 1871. 
Kämpfe um bürgerliche Freiheit und die Gestaltung nationaler 
Staaten. 
I. Restauration und Reaktion (1815—1830). 
1. Allgemeiner Charakter des Zeitraums. 
Die furchtbaren Katastrophen, die man durchlebt hatte, rie¬ 
fen allgemein das Verlangen nach Ruhe und in weiten Kreisen 
tiefreligiöses Empfinden und die Überzeugung hervor, es sei nötig 
mit den Ideeen der Revolution zu brechen. Männer wie Niebuhr, 
Arndt, Stein, Schenkendorf waren strenggläubige Protestanten; 
andere, wie Fr. Schlegel, Zacharias Werner und sonstige Roman¬ 
tiker, traten zum Katholizismus über. Am 26. Sept. 1815 ver¬ 
einigten sich auf Veranlassung des von romantischen, verwor¬ 
renen Weltbeglückungsideeen erfüllten Zaren die Monarchen von 
Preufsen und Österreich mit ihm zum Programm der Heiligen 
Allianz und erklärten „de manifester à la face de l’univers leur 
détermination inébranlable de ne prendre pour règle de leur 
conduite, soit dans l’administration de leurs États respectifs, 
soit dans l’administration de leurs relations politiques avec tout 
autre gouvernement, que les préceptes de la religion sainte du 
Dieu Sauveur“. Dieser Allianz traten allmählich alle christlichen 
Mächte Europas aufser England und dem Papst bei; aber prak¬ 
tische Folgen hat dies seltsame Aktenstück, das Metternich ver¬ 
spottete, nicht gehabt. — Im Gegensätze zu dem unwahren 
Dogmatismus der Revolution war eine deutsche Geistesthat die 
Auffindung und Ausbildung der historischen Methode in der 
Rechts- (Savigny) und Geschichtswissenschaft (Niebuhr, Ranke); 
im Zusammenhänge damit stehen die gewaltigen Leistungen in
	        
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