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Eine der wichtigsten Taten Eberhards war die 1477 erfolgte
Stiftung einer UniversitätinTübingen,derdamalsb edeutend -
sten Stadt des Landes, die immer mehr sein Lieblingsaufenthalt
wurde. Wenn er dorthin kam, so schickte er sein Gefolge aus die
Burg, er selbst aber stieg bei seinem einstigen Lehrer Fergenhans,
welcher der erste Rektor der Universität war, ab und lebte und ver¬
kehrte dort bürgerlich-einfach. Während Eberhard so als guter und
tüchtiger Landesvater regierte, führte sein gleichnamiger Vetter von
der Stuttgarter Linie in seinem Landesteil ein schlechtes Regiment.
Auch lag ihm wenig an der Regierung, und so war es ein Glück für
das Land, daß er sich bereit finden ließ, es durch den Münsinger
Vertrag (1482) seinem Vetter Eberhard V. abzutreten. So wurde
Württemberg wieder vereinigt, und Eberhard „im Bart" schuf später
eine Erbfolgeordnung, in der das ganze Land für alle Zeiten für
unteilbar erklärt und das Recht der Erstgeburt festgesetzt wurde.
Zugleich machte erden Ansang zu einer landständischen Ver¬
fassung, indem er zur Beratung wichtiger Angelegenheiten Ab¬
geordnete der Ritter, Prälaten und der Ämter und Städte beizog,
die auch für Aufbringung der Steuern zu sorgen hatten. Dadurch
erlangte das Volk Rechte und Freiheiten, die in anderen Ländern erst
viel später gewährt wurden. — Im Reiche, namentlich auch in
Schwaben, sah es damals noch schlimm aus; die Fürsten gaben nichts
auf den Kaiser, und die Raubritter machten das Land unsicher. Um
besser Ordnung schaffen zu können, schlossen Prälaten, Grasen und
Ritter nebst 22 Städten zu Eßlingen den Schwäbischen Bund
(1488J, zu dessen Feldhauptmann bald Eberhard gewählt wurde
Als der neue Kaiser Maximilian den ewigen Landfrieden stiftete und
sich bemühte, das Faustrecht abzuschaffen, war ihm Eberhard treu
behilflich. Zum Dank dafür verlieh ihm der Kaiser vor feierlicher
Versammlung der Fürsten auf dem Reichstag zu Worms (1495)
die Herzogswürde. Von dem großen Ansehen, das er damals
genoß, zeugt die bekannte Erzählung vom reichsten Fürst. Schon
wenige Monate daraus starb Eberhard, erst 50 Jahre alt, in
Tübingen, wo er in der unter ihm erbauten Stiftskirche
beigesetzt ist.
II. Bas Herzogtum Württemberg.
Auf Eberhard V. folgte zunächst jener Vetter Eberhard d. I.,
(1496—98). Wie dieser als Graf die Regierung hatte abtreten müssen, so
überwarf er sich jetzt als Herzog mit dem Lande und wurde vom Kaiser
abgesetzt. Ihm folgte sein Neffe.
1. Herzog Ulrich (1498—1550). Da er erst elf Jahre alt
war, wurde eine Vormundschaft eingesetzt. Ulrich war körperlich
und geistig frühreif, von großer Stärke und ein leidenschaftlicher