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SSme ^en ^rieg und eroberte 1715 Stralsund, Rügen und Wismar,
am}stiege Auch der Kurfürst von Hannover und König von England beteiligte
sich am Kampfe, um Bremen zu gewinnen. Karl sah sich auf das
eigentliche Schweden beschränkt und suchte zum Ersatz für die Ver-
tarSxn ^en Dänen Norwegen zu entreißen, fand aber (1718) bei der
Belagerung der Festung Friedrichshall seinen Tod.
In Stockholm schloß nun Schweden mit Dänemark, Preußen
und Hannover Frieden; es büßte alle seine deutschen Gebiete bis auf
einen Teil Vorpommerns und die Stadt Wismar in Mecklenburg
Nypdt mie'n' Rußland gewann im Frieden von Nystädt 1721 Livland,
Estland und Ingermanland. — Wie durch den spanischen Erb¬
folgekrieg Frankreich die leitende Stellung in Europa verlor,
so trat gleichzeitig der andere im Dreißigjährigen Kriege emporge¬
kommene Staat, Schweden, die seinen Mitteln nicht entsprechende
etiXnb Großmacht st ellung an Rußland ab, das über bedeutende Hilfs-
machr des quellen verfügte und eine gewaltige Ausdehnungskraft besaß. Es
Horbens Ä
ward an Österreichs Stelle Hauptgegner der immer mehr ver¬
fallenden Türkei. Das so lange zurückgedrängte Slaventurn trat
siegreich auf den Schauplatz der Geschichte. Peter nahm auf den
Vorschlag des Senats und des Synods den Titel Kaiser an, da er
sich als Rechtsnachfolger des oströmischen Kaisers betrachtete. Die
abendländische Auffassung von der Einheit des Kaisertums war damit
durchbrochen. Bis zu seinem Tode (1725) bemühte sich Peter, Ru߬
lands Größe zu fördern, zu der er den Grund gelegt hat.
§ 66. Österreich und Preußen bis 1740 und die Zustände
des Reichs.
1. Josef I., Karl VI. und die pragmatische Sanktion. Auf
die lange Regierung Leopolds I. folgte die kurze seines edlen
ms—im und tatenlustigen Sohnes Josef I., 1705—1711, dessen Gaben nicht
mi—m'o 3ur Entfaltung gelangten. Sein Bruder und Nachfolger Karl VI.,
1711—1740, war zwar wohlwollend, aber nicht pflichteifrig genug
und vom Gefühl seiner Würde allzusehr durchdrungen; daher hielt
er streng an der spanischen Hofetikette fest und verkehrte mit seinen
Ministern nur schriftlich. Da er keinen Sohn hatte, so regelte er im
Gegensatz zu den Bestimmungen Josefs I. die Erbfolge durch die
^Sanmon^pragmatische Sanktion (1713) in der Weise, daß seine Töchter