§ 40. Materielles und geistiges Leben in Deutschland um 1500.
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Die Handw erker waren seit dem IB. Jahrhundert an vielen
Orten aus dem Rate (s. S. 83) verdrängt worden. Die Geschlechter
hatten sich mehr und mehr abgeschlossen und waren zum Teil ent-
artet. Im 14. Jahrhundert kam es daher infolge des gesteigerten
Wohlstandes der Handwerker vielfach — am spätesten in den Hansa-
städten —zu erbitterten Kampsen zwischen Geschlechtern und Kampfe
Zünften, und diese erlangten nunmehr meist Anteil am Stadt- @ewJt"rn
regiment. In manchen Städten behielten allerdings die Geschlechter und sanften
die Leitung allein in Händen, z. B. in Nürnberg. Hier, wo die
Berufsteilung am weitesten vorgeschritten war, taten sich Ende des ^ ^
15. Jahrhunderts zuerst die Gesellen zu Verbänden zusammen, weil
ihnen von den Zunstvorstehern die Möglichkeit erschwert ward, Meister
— also wirtschaftlich selbständig — zu werden. Es kam sogar zu Gewerbliche
Arbeitseinstellungen; meistens erreichten die Gesellen Lohn- 2lr*eal*eet5
erhöhnng und Milderung ihrer Abhängigkeit.
Im allgemeinen entfaltete sich um 1500 das Leben der Bürger Bürgerliches
in behaglichem Glänze. Auch auf Italiener und Franzofen allgemein
machten die Rathäuf er und Dome sowie die Patrizierpaläste
mit ihren Ecktürmchen, Erkern und Söllern einen gewaltigen Ein-
drnck. Röhrenbrunnen wurden vielfach angelegt und Feuerlösch-
ordnnngen erlassen. Die Städte nahmen sich auch zuerst des Schul-
Wesens an; in ihnen besonders ward nach dem Versall des Rittertums
das geistige Leben überhaupt gepflegt (f. unter 4); nicht minder
ließen sie neben oder anstatt der Kirche sich die Fürforge für
Arme und Kranke angelegen fein. Das bürgerliche Selbstgefühl
ward durch alles dies mächtig erhöht und trat besonders bei festlichen
Gelegenheiten, z. B. an Schützenfesten^), hervor.
2. Die Ritter. Den feit den Kreuzzügeu beginnenden Verfall
des Rittertums vermochten die verschiedenen Bünde (s. S. 94)Ritterbünde
nicht aufzuhalten. Die Reichsritter erlangten die Reichsstand- @onbets
fchaft nicht und behielten eine Sonderstellung ohne gesetzliche stellung der
Grundlage. Der Grundbesitz war durch Teilungen oft übermäßig Reichsrmer
zersplittert und wurde infolge der immer mehr um sich greifenden
Geldwirtfchaft entwertet. Daher ward den Rittern die Erwerbung
des Lebensunterhaltes oft sehr erschwert. Dazu kam, daß sie sich
*) Daher stammt z. B. der Ausdruck „Zweck" (eigentlich der Nagel im Mittel-
Punkt der Scheibe; vgl. Heftzwecke) im Sinne von „Absicht".