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Römische Geschichte.
Rechte, das Heer zu führen und die zum Kriege nötigen Anordnungen
zu treffen, das Volk zu Beschlüssen zu versammeln (ius agendi cum
populo), den Senat zu berufen und in ihm Bericht zu erstatten (ius
referendi), ferner, einen Bürger zur Verantwortung zu laden (ius voca-
tionis) und ihn zu verhaften (ius prensionis). Solange die Beamten
im Amte sind, ist eine Klage wegen ihrer Verwaltung nicht zulässig.
Nach ihrem Amtsjahre können sie jedoch znr Verantwortung gezogen
werden. Nur die Beamten cum imperio haben Liktoren.
Konsulat. § 127. Die einzelnen Behörden. 1. Das Konsulat, errichtet
510. Die Konsuln wurden in den comitia centuriata gewählt. Starb
einer der Konsuln während des Amtsjahres oder dankte er ab, so mußte
auch der andere zurücktreten, und es wurden zwei neue Konsuln ge-
wählt. Dadurch verschob sich im Lause der Zeit der Termin des Amts-
antritts. 154 v. Chr. wurde jedoch allgemein als Termin des Amts-
antritts der I.Januar (Galendae Januariae) festgesetzt, wodurch unserem
Neujahr feine Bedeutung verliehen wurde. Wenn nunmehr ein Konsul
abdankte oder starb, so wurde für den Rest des Jahres ein Ersatzmann
(cdnsul suffectus) gewählt. Alle Beamteu traten fortan am 1. Ja¬
nuar ihr Amt an außer den Cenforen, den Volkstribunen und den Qnä-
stören. Die Befugnisse der Konsuln bestehen in dem Imperium domi
und militare. Ersteres bestand darin, daß sie die Verhandlungen des
Senates leiteten und dessen Beschlüsse ausführten, den Vorsitz in der Volks-
Versammlung führten, die oberste Verwaltungs- und Exekutivgewalt aus-
übten. Das imperium militare umfaßte den Oberbefehl im Kriege. Das
amtliche Gefolge der Konsuln bestand aus zwölf Liktoreu.
Diktatur. 2. Die Diktatur. Der Diktator wurde nicht gewählt, sondern
auf Beschluß des Senates von einem der Konsuln ernannt (dictatorem
dicere) und zwar zu verschiedenen Zwecken. Die wichtigsten waren zur
Beilegung eines Bürgerkrieges (seditionis sedandae causa) und zur Krieg¬
führung in kritischer Lage (rei gerundae causa). Sein amtliches Gefolge
waren wohl 24 Liktoren. Ihm zur Seite steht immer ein Magister equi-
tum. In späteren Zeiten ernannten die Römer in schwierigen Lagen
nicht mehr einen Diktator — der letzte war im Jahre 216 v. Chr. —,
fondern es trat dafür das senatus consultum ultimum ein d. h. ein
Senatsbeschluß, ber ben Konsuln alle Macht ohne Provokation überträgt.
Die Formel lautete: Videant consules, ne quid detrimenti res pu¬
blica capiat.
Prätur. 3. Die Prätur, errichtet 366, als ben Plebejern bas Konsulat
zugänglich würbe. Erst würben ein Prätor, bann zwei, bann vier, später
bis 16 gewühlt, ba manche Provinzen von einem Prätor verwaltet würben.
Der Prätor hatte bie Gerichtsbarkeit, anfangs nur in Privatsachen. Man
faßt seine Tätigkeit in ben Worten zusammen: dat (iudicem), dicit (sen-