116 Die Zeit der Bildung großer Territorialherrschaften.
seiner Untätigkeit aufzurütteln. Die Grenzwacht gegen die Türken über-
ließ er den Ungarn.
Reichs- f) Die Vorgänge im Innern und an den Grenzen des Reiches zeigten,
UHnm'baj3 eine Reichsreform eine dringende Notwendigkeit geworden war. Die
Fürsten hatten sich von der Zentralgewalt völlig frei gemacht; das Kaiser¬
tum stützte sich nur auf seinen Territorialbesitz. Der Zusammenhang
unter den Gliedern des Reiches war verloren gegangen. Um diesen wieder-
herzustellen, bemühten sich die Fürsten, ein Reichsregiment und ein
Reichsgericht einzusetzen. Aber Friedrich III., der zäh am Alten hing,
widersetzte sich allen Reformplänen. Um so mehr erwartete man, daß
sein Sohn, der ritterliche, hochbegabte Maximilian diese Pläne durchführe.
Reichs. § gl. mnximiiian 1493 1519. a) Das Streben Maximilians,
retom" den ausgedehnten Territorialbesitz im Osten und Westen zu sichern und
zu vergrößern, mußte es ihm wünschenswert erscheinen lassen, im Innern
des Reiches Ruhe zu haben. Deshalb kam er, wenn auch widerwillig,
den Bestrebuugeu der Fürsten, eine Reichsreform in ihrem Sinne
Re^taa zu durchzuführen, entgegen. Auf dem Reichstage zu Worms stimmte er einem
149s! ewigen Landfrieden und dem Reichskammergericht, dessen Beisitzer
Reichs- t)0n den Ständen ernannt werden sollten, zu, sträubte sich aber gegeu die
famchtT Einsetzung eines Reichsrates der Fürsten; dagegen bewilligten die Stände
Retdjäfteuer. ihm gtne Reichs st ener — den gemeinen Psennig 1). Der territoriale
Gedanke war jedoch schon so stark entwickelt, daß weder die Reichssteuer,
noch die auf späteren Reichstagen geplante Reichsaushebung durchgeführt
wurde; man kehrte vielmehr zu der Matrikel zurück, die in den ein-
zelnen Territorien erhoben wnrde. Der Versuch, eine Stärkung des
Kaisertums herbeizuführen, war mißglückt, ebenso aber auch das Bestreben
der Fürsten, durch Einsetzung eines Reichsregiments die Macht des Kaisers
dauernd zu beschränken. Das Reichskammergericht blieb. Um den Land-
einteilun Rieben besser aufrecht zu erhalten, sollte das Reich in zehn Kreife ge-
em El UU9' teilt werben, auch dieser Reichstagsbeschluß (Cöln 1512) wurde vorläufig
nicht ausgeführt, fo baß bie Reform beim Tobe Maximilians keinen
Schritt geförbert war. Dem im Gegenfatz zu seinem Vater geistig reg-
samen, stets neuen Plänen nachstrebenben Kaiser fehlte es an ruhiger,
sicherer Bestimmtheit, daher konnte er die geschichtliche Entwicklung nicht
in neue Bahnen lenken.
b) Ebensowenig konnte er die Abbröckelnng des Reiches ans-
Tie Schweiz, halten. Die Schweizer Eidgenossen weigerten sich, den gemeinen Pfennig
zu bezahlen und das Reichskammergericht anzuerkennen; die Versuche des
Kaisers, sie mit Waffengewalt zu zwingen, scheiterten. Im Baseler Frieden
i) Von je 1000 Gulden Besitz sollte ein Gulden gezahlt werden. Jeder Pfarrer
sollte in seinem Kirchspiel die Steuer einziehen.