Full text: Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit bis 1648 : (Stoff der Unterprima) (Unterprima)

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Heinrich erneuert nach be.r Besiegung ber Dänen bie bänische 
Mark Schleswig. 
Er starb zu Memleben an ber Unstrut unb ruht im Dom zu 
Queblinburg. 
Otto I. der Große 936—973. 
Eine gewaltige Herrschernatur, gutmütig unb milbe, aber fürchter¬ 
lich in seinem Zorn (wie Karl b. Gr. S. 27). 
Seine Politik unterscheibet sich bebeutenb von ber seines Vaters: 
1. Otto will persönlicher, unumschränkter Herrscher in Deutsch- 
lanb sein. 
a. Er läßt sich vom Mainzer Erzbischos zu Aachen krönen 
unb salbend) 
b. Er gibt bie Herzogsrechte in Sachsen an seinen treuen 
Freunb Hermann „Billung". 
2. Die Stellung als beutscher König genügte ihm nicht. 
Er strebt nach beut Besitz von Italien unb nach ber 
Kaiserkrone. 
Drei Perioden seiner Regierung: 
1. Unterdrückung mehrerer Aufstände der Herzöget) 
ftierburch erhielt Otto Gelegenheit unb Recht, bie Herzöge zu 
ber Stellung von Beamten bes Königs hwabzubrücken. 
Mittel, ben Gehorsam ber Herzöge zu erzwingen: 
1. Er gibt bie Herzogtümer an seine Verwanbten. (Vgl. S. 19.) 
a. Sein Bruber Heinrich erhält Bayern, sein Sohn 
Lubolf Schwaben. 
Lothringen übernimmt sein Bruder Bruno, ber Erz¬ 
bischos von Köln. 
b. Sachsen unb Franken verwaltet er selbst. 
(Später gibt er Sachsen an Hermann Billung.) 
2. Beschränkung ber herzoglichen Macht: 
a. Pfalzgrafen werben ihnen an bie Seite gefetzt und 
bie Befugnisse ber Markgrafen erhöht. 
b. Stücke von ben Herzogtümern werben ben Bischöfen 
gegeben. , 
c. Teilung ber großen Herzogtümer, z. B. Lothringens. 
2. Grenzkriege. „ . „ 
Er befestigt unb erweitert bie Eroberungen feines Baters gegen 
Slawen unb Dänen. 
a. Befestigung des Christentums. 
Das Erzbistum Magbeburg wirb 968 gegrünbet. 
Bistümer: Havelberg, Branbenburg, Meißen, Zech, Merse- 
bürg. 
1) Entstehung der Erzämter: Der Lothringer Kämmerer, der Bayer Marschall, 
der Schwabe Mundschenk, der Franke Truchseß. . ~ , 
2) Mehrmalige Empörung und sogar Mordanschlag seines Bruders ©etnrtch. 
Vgl. das Gedicht von Mühlers. H. u. P. für IV.
	        
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