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Wisby aus Gotland, Nowgorod, Brügge früh entstanden, bald auch
Verbindungen der Handel treibenden Städte in der Heimat. So ent-
stand auch die AroZe HjmsjL ohne daß ein Ansangszeitpunkt sich
nennen ließe. Bündnisse MischLN Lübeck und Hamburg sanden schon
1226. 1241 stat£ Seit 1285 Lübeck mit seinen Verbündeten den Nor-
wegern die Handelsstation in Bergen und die Fischerei an der Küste
von Schonen, abnötigte, war der hansische StMebuud" begründet.
2) Einrichtung. Die Hansa war ein mächtiger Handelsbund zur
Erhaltung und Erweiterung der erlangten Freiheiten, zur Wahrung
gesicherter Fahrt zu Wasser und zu Land, nötig in einer Zeit, in der
so barbarische Einrichtungen wie das Strand- und Grundruhrrecht *)
bestanden, zur Vermittlung von Streitigkeiten unter den Bundesstädten
und zur Ausrechterhaltung der Ruhe im Innern der Städte. Sie um-
saßte in der Zeit ihrer Blüte über?100 Städte^der Küste von Flandern
bis Esthland und des Binnenlandes (z. B. Köln, Erfurt, Braunschweig,
Breslau) unter dem Vorort Lübeck und zerfiel in „Dritteile" oder
„Quartiere". In Lübeck tagte meist die Bundesversammlung. die
gegen widerstrebende Sundesstädte an dem der
„VerhansuM". ein gesürchtetes Zwangsmittel'Hatte. Es gelang der
Hansa, durch Klugheit und Gewalt sich zur Herrin des Handels an
der Ost- und Nordsee zu machen. Sie erlangte freies Geleit für Per-
fönen und Waren und bedeutende Vorrechte in der Fremde, das Recht
freier Niederlassung, eigener Gerichtsbarkeit. Befreiung von Zöllen oder
Ermäßigung derselben, vor allem auch das Recht des ausschließlichen
Handels mit gewissen Waren. In Brügge, Widern, Bergen, Now-
gorodhatte sie ihre großen Kontore, außerdem viele Faktoreien. Überaus
gewinnreich war der Handel, in dem sie die deutschen Tuche, Leinen,
Golbf und Silberarbeiten, Kunstprodukte, Biere gegen die Pelze Ruß-
lands, die Fische Skandinaviens, Korn, Holz vertauschten. 3) Glanz
U-Nd Das 13. und 14/Jahrhundert war die Glanzzeit des
Bundes. Lange beherrschte er die Reiche des Nordens. Als der Wieder-
Hersteller der dänischen Macht, Waldemar IV., WM^mch_Gotland^
seinem Reich einverleibte, zog er sich'einen wiederhölkm Krieg mit dem "
mächtigen Bund zu, der das Reich so bedrängte, daft Dänemark 1370 !
dle Bedingung annahm, kein König solle in Dänemark b?n Thron be- ■
steKen ohne die Zustimmung der Hansa., Allmählich entzogen sich die
erstarkenben nordischen Staaten der Herrschast der Hansa:-der Verfall
des Deutschordens, das Auskommen, des russischen Staates, ^as Aus¬
blühen des niederländischen, später des englischen Handels, das Er-
Mrken Dänemarks seit der Calmarer Union. Schwedens seit Gustav
Wasa, auch die Veränderung der Richtung des Handels, all das trug
gleichfalls zu seinem Sinken bei. Der 30jä|rige Krieg vollendete seinen
Verfall.
3. Wenzel 1378—1400. ^Wenzel, dem der Vater neben 1378-1400.
der deutschen Krone Böhmen unB" Schlesien bestimmt hatte, wäh-
*) Nach dem Strandrecht wurde jedes gestrandete Schiff Eigentum des
Herrn der Küste; nach dem Recht der Grundruhr verfiel ein Frachtschiff oder
Wagen, wenn sie das Uferbett, den Uferrand oder den Straßenkörper, den
Grund berührten, mit der ganzen Ladung dem Herrn des betreffenden Grundstücks.