Full text: Das Mittelalter (Bd. 2)

Ludwig IV. der Baier und Friedrich von Oesterreich. §. 41. 161 
Dynastie in Neapel und durch die Verlegung des päpstlichen Stuhles 
nach Avignon bedeutend ah Einfluss gewonnen hatte. Die Verwirk¬ 
lichung seines Planes, die universalistischen Tendenzen der Hohen¬ 
staufen zu erneuern, wurde dadurch gefördert, dass die in den Re¬ 
publiken der Lombardei und Toscana’s sich (noch immer unter dem 
Namen der Guelfen und Ghibellinen) bekämpfenden Parteien bei 
Heinrich VII. um Anerkennung ihrer gewonnenen, oder Herstellung 
ihrer verlorenen Herrschaft sich bewarben. Er empfing in Mailand 
die lombardische Krone, aber Rom fand er in zwei Parteien getheilt: 
in die der (ihm feindlich gesinnten) Orsini und die der Colonna, und 
da es ihm nicht gelang, den (leoninischen) Theil der Stadt einzuneh¬ 
men, worin die Peterskirche lag, so ward er im Lateran gekrönt 
durch Abgeordnete des in Avignon residirenden Papstes Clemens V. 
So stellte er auch das römische Kaiserthum nach 62jähriger 
Unterbrechung her.*) 
Nach Heinrich’s VII. plötzlichem Tode (unweit Siena) erwartete 
Herzog Friedrich der Schöne von Oesterreich, der da¬ 
mals älteste Sohn des ermordeten Albrecht, um so eher die Krone, 
als des verstorbenen Kaisers Sohn (Johann, König von Böhmen) noch 
minderjährig war. Aber während er von der Minderzahl der Wahl¬ 
fürsten gewählt wurde, ernannte die Mehrzahl am folgenden Tage 
den minder mächtigen Herzog Ludwig von Ober-Baiern. 
5. Ludwig IV. der Baier, 1314—1347 , und Friedrich (III.) 
von Oesterreich, 1314—1330. 
Der bedeutenden Macht Friedrich’s des Schönen konnte Ludwig 
nur dadurch mit Aussicht auf Erfolg entgegentreten, dass Oesterreich 
gleichzeitig in einen Kampf mit den Schweizern verwickelt 
war. Schon Rudolf von Habsburg hatte (als Nachkomme der Grafen 
von Lenzburg im Aargau, welche zeitweilig von den freien Gemeinden 
in Schwyz zu ihren Vögten und Beschirmern gewählt worden waren) 
ein erbliches Vogteirecht nicht allein über Schwyz, sondern auch über 
Uri und Unterwalden geltend gemacht. Gleich nach Rudolfs Tode 
(1. August 1291) schlossen jene drei sog. „Waldstätten“ einen Bund 
oder Eidgenossenschaft, um ihre Reichsunmittelbarkeit zu 
‘) Barthold, F. W., Der Römerzug König Heinrich’s von Lützelburg. 
2 Bde. 1830. — Doenniges, W., Geschichte des deutschen Kaiserthums im 
14 Jahrh. von Heinrich VII. bis auf den Tod Karl’s IV. 1. u. 2. Abth. 
1840—1842. 
Pütz, Grdr. f. ob. Kl. II. 13. Aufl. II
	        
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