Metadata: [Band 5 = Ober-Tertia und Unter-Sekunda, [Schülerband]] (Band 5 = Ober-Tertia und Unter-Sekunda, [Schülerband])

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aufgenommen worden sind. Der einzelne kann den Platz vor seinem 
Hause pflastern und beleuchten, aber er hat davon einen geringen Nutzen, 
wenn seine Nachbarn nicht in der gleichen Weise pflastern und beleuchten. 
Die Gemeinde nimmt die Sorge dafür in die Hand, sie pflastert für 
alle, sie beleuchtet durch eine gemeinsame Anstalt für Gas oder Clektri— 
zität, die sich der einzelne nicht beschaffen kann. Sie verausgabt die Kosten 
dafür und treibt sie von dem einzelnen auf dem Wege der Besteuerung 
wieder ein. Der einzelne überzeugt sich, daß er sich in seinem gesamten 
Lebensbehagen besser steht, wenn er diese Kosten zahlt, als wenn er auf 
Pflaster und Beleuchtung verzichtet. Und wenn hier und dort jemand 
diese Überzeugung nicht gewinnt, so ist das ein Zeichen von mangelnder 
Einsicht, der man einen Einfluß auf die Gestaltung der Gesamtverhält— 
nisse nicht gestatten darf. Man erhebt auch von ihm den Kostenbeitrag. 
Das Steuerwesen ist daher eine dem Wohle des Ganzen dienliche 
Einrichtung. Nur sind bei allen Steueranordnungen folgende Grund— 
sätze fest ins Auge zu fassen. Es gibt keine Steuer, die nicht ein Opfer 
von seiten des Steuerpflichtigen erheischte. Alle Kunststücke, die man 
versucht hat, eine Steuer zu ersinnen, die der Steuerpflichtige nicht fühlt, 
sind vergeblich. Gewöhnlich wird dieses Kunststück in der Weise versucht, 
daß man die Steuer von einem anderen erhebt als von demjenigen, der 
sie endgültig trägt. Der, welcher die Steuer zahlt, wälzt sie auf einen 
anderen ab. Wer eine ganze Schiffsladung mit Kaffee in das Land ein— 
führt. 1t den ganzen, großen Steuerbetrag dafür aus, aber er trägt 
keinen “nn 3 davon. Er läßt sich das alles wieder erstatten von 
denen, e den KRaffee von ihm kaufen. Und diese lassen sich beim 
Weiterverkauf das Ausgelegte von ihren Käufern wiedergeben. Derjenige, 
der den Kaffee trinkt, wird sich dessen nicht bewußt, daß er in dem Preise 
desselben einen erheblichen Betrag an Steuer zahlt. Aber wenn er auch 
nicht die Ursache empfindet, aus der er die Last trägt, so empfindet er 
doch die Last selbst. Und wenn er für die von ihm getrunkene Tasse 
Kaffee auch nur einen einzigen Pfennig Steuer zahlt, so fehlt ihm dieser 
Pfennig, sobald er daran geht, andere Bedürfnisse zu befriedigen. 
Daran schließt sich ein zweiter Grundsatz. Staat und Gemeinde 
dürfen nicht vermessen, ein Bedürfnis eines ihrer Angehörigen zu 
befriedigen, solange dieser den Geldbetrag, den sie von ihm als Steuer er— 
heben, dazu verwenden könnte, ein dringenderes Bedürfnis zu befrie— 
digen. Ganz töricht verwenden in einem wohlgeordneten Gemeinwesen 
Staat oder Gemeinde die von ihnen erhobenen Steuerbeträge wohl nie. 
Irgend ein Nutzen ergibt sich aus der Verwendung derselben immer. 
Sie dürfen indes die Frage nicht außer acht lassen, ob nicht bei einer 
anderweitigen Verwendung ein noch größerer Nutzen zu erzielen gewesen
	        
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