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Gustav Wasa. §. 13.
fälischen Friedens und behielten dadurch Gelegenheit, sich auch
ferner in die deutschen Angelegenheiten einzumischen.
c) In Hinsicht der deutschen Reichsverfassung wurde be¬
stimmt: über Gesetzgebung, Krieg und Frieden, Steuern, Aushebungen,
Befestigungen, Bündnisse u. s. w. soll der Kaiser nur nach Abstim¬
mung aller Reichsstände auf einem Reichstage verfügen. Zugleich
ward den Reichsständen die Landeshoheit (Bestimmung über Rechts¬
pflege, Polizei, Besteuerung, Kriegsordnung) in ihren Territorien be¬
stätigt und ihnen gestattet, Bündnisse unter einander und mit frem¬
den Fürsten zu schliessen, nur nicht gegen den Kaiser und das Reich,
den Landfrieden und den westfälischen Frieden. So war der monar¬
chische Charakter der Reichsverfassung beseitigt.
s. 13.
Schweden.
Seit 1397 waren Dänemark, Norwegen und Schweden durch
die Calmarische Union zu einem Reiche vereinigt. Als die
Dänen einen Unionskönig (Christian I.) aus dem Hause Olden¬
burg erwählten (1448), ohne die Zustimmung der Schweden
abzuwarten, stellten die Gegner des Calmarischen Bundes in
Schweden eigene Reichs vorsteh er (die beiden Sture) auf, die
aber keineswegs allgemein anerkannt wurden. Vergebens ver¬
suchten die dänischen Könige die Herstellung der Abhängigkeit
Schwedens. Christian II. (1513 —1523) erlangte zwar nach einem
glücklichen Kriege (1520) die Krönung in Stockholm, verlor
aber durch die treulose Ermordung seiner Feinde (trotz einer
Amnestie) während der Krönungsfeierlichkeiten („Stockholmer
Blutbad") von Neuem den Thron. Denn der aus der Gefangen¬
schaft in Kopenhagen entflohene Gustav Wasa1) stellte sich
Gustav Wasa, 1523 —1560.
Erich XIV. 1560—1568
(f 1578).
Johann III.
1568—1592.
Karl IX.
1600—1611.
Sigmund, K. v. Polen, 1587,
v. Schweden 1592—1599.
WladislawIV.,Kön.v. J. Casimir, Kön. v,
Polen, 1633—1648. Polen, 1648—1668.
Gustav II. Adolf, Katharina,
1611—1632. Gem.Pfalzgr.
-'—— v. Zweibrücken.
Christine ---
1632—1654. KarlX. Gustav,
1654—1660.
Karl XI., f 1697.
Karl XII., Ulrike Eleonore,
-j- 1718. Gem.Friedrich, Landgr.
v.Hessen-Kassel.