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2. Das Auftreten des älteren Gracchus, 133. Ti. Sem-
pronius Gracchus, der Sohn des S. 176 genannten um die Unter-
werfung Spaniens verdienten Tiberius Gracchus und der Cornelia, der
Tochter des älteren Africanus, unternahm es als Volkstribun des Jahres
133, die Gebrechen des Staates zu heilen. Um aus den besitzlosen Bürgern
wieder Kleinbauern zu machen, erneuerte er das Licinische Gesetz, nach
welchem niemand vom Gemeindeland mehr als 500 Morgen haben sollte;
doch sollten auch erwachsenen Söhnen 250 Morgen, der einzelnen Familie
aber nicht mehr als zusammen 1000 Morgen (= 250 ha) bewilligt werden.
Das dadurch srei werdende Land sollte in kleinen unveräußerlichen Losen an
die Unbegüterten verteilt werden.
Ti. Gracchus hatte auf seiner Rückreise aus Spanien, wo er Qnästor gewesen
war, mit größtem Schmerz Italien leer von freien Leuten, die Latifundien angefüllt
mit Sklaven gesehen. Durch seine feingebildete Mutter Cornelia' und den jüngeren
Africanns, der mit Sempronia, der Schwester der Gracchen, vermählt war, hatte er
den Sinn für griechische Bildung und die Richtung auf das Ideale erhalten; vgl. die
Bestrebungen des Agis und Kleomenes S. 114.
Die Härte der Gracchischen Reform lag darin, daß man sich im Laufe der Jahr-
hunderte gewöhnt hatte, den Anteil am Gemeindeland (ager publicus) als Privat¬
besitz zu betrachten.
3. Untergang des älteren Gracchus. Tiberius Gracchus ließ
feinen Kollegen M. Octavius, der gegen das Ackergesetz Einsprache erhoben
hatte, durch das Volk absetzen und brachte so das Gesetz durch. Mit der
Ausführung desselben wurde eine Kommission von drei Männern, darunter
Tiberius und sein jüngerer Bruder Gajus, betraut. Ein weiteres Gesetz
sollte durch Verteilung der Schätze des Königs Attalas * den neuen Grund¬
besitzern Kapital zur Bewirtschaftung ihrer Güter verschaffen. Als sich aber
Tiberius sür das nächste Jahr wieder zum Volkstribun wählen laffen wollte,
stellte sich P. Scipio Nasica an die Spitze der Optimaten und sprengte die
Wahlversammlung aus dem Kapital; in dem Getümmel wurde Ti. Gracchus
mit 300 seiner Anhänger erschlagen (Ende 133). Die Ausführung seines
Gesetzes geriet bald ins Stocken.
Sowohl die Absetzung des Amtsgeuofsen als auch das Betreiben der eigenen
Wiederwahl waren ungesetzliche Handlungen. Tiberius wußte das, glaubte aber um
des Volkswohles willen das Herkommen verlassen zu dürfen.
1 *Cic. Brut. 211: legimus epistulas Corneliae matris Gracchorum.
1 Der damals verstorbene letzte König von Pergamnm hatte in seinem Testament
die Römer als Erben eingesetzt (f. S. 176).