(tit.) Altringer gegen alle und iebe, so dergleichen ettwas begehren oder
durch ihr Nachsehen verursachen, mit unnachlässiger demonstration zu
verfahren, wie Sy aus der copeylicheu einlage mit mehrem zu ersehen,
zuschreiben und Jhro das original, umb sich dessen hierunter zu be¬
dienen, beyverwahret übersenden thue. Alß so viel die gesuchte defension
der Obern Psaltz betriff, ist der Veldtmarschalk Holka bereits in anzng
gegen Eger begriffen, bey dessen ankunst denn des feinds progress baldt
werden verhindert werden. So E. Liebden ich hiermit in antwort nicht
verhaltten wollen, zu dero beharrlichen affection mich benebenst dienstlich
emphelendt.
b.
Äüdringcn beschwert (ich bei Makkenstem über ümjcrn.
(Hallwich I, 315.)
Durchlauchtiger, Hochgeborner Fürst,
Gnedigister Herr.
Der Feindt hat sich noch zuer Zeit mit belagerung der Statt Rain
nicht auffgehalten, sonder nach occupierung der Statt Neuburg seine
infanteria in die daselbst umb die Vorstatt vorhandene fortification
losiert, die cavalleria aber über die Donau gehen lassen und ins
Bistnmb Eystett losiert, auch dieselbe Statt occupiert und mit comman-
dirtem Volckh das Schloß attaquiert. Ich befinde mich mit der mir
vertrauten armada allhiernmben zwischen Regenspurg und Jngolstatt,
auff deß Feindts dissegni achtnng zu geben.
E. Fürstl. Gn. haben mich zu underschiedlichen malen gnedigst er-
ynnert, in allen gewahrsam zu gehen2 und nichts zu hazardieren. Mir
will billig gebüren, solch E. Fürstl. G. bevelch in Acht zu nehmen; kan
aber deroselben nit verhalten, das der Churfürst sich gedüuckhen läst,
Ich solle und müesse an den Feind gehen und große straich verrichten.
Und obwoll Ich meine erhebliche bedenckhen darwieder gesagt, Wils doch
nit verfangen, sonder mneß mit schmertzen vernehmen, das am Churfürst-
liehen Hof, auch von denen fürnembsten ministri, meine actiones ge¬
tadelt und syndiciert werben, also das Ich vieler ungleichen, beschwer¬
lichen nachreden unberworffen und verursacht werde, E. Fürstl. Gn.
nnderthenig zu pitten, mir die gnade zu thiieit, sich meiner wenigen Person
etwo in anderwegg zugebrauchen und mich von hinnen zuerloesen. Thue
E. F. G. mich zu bestendigen gnaden uuderthenig beVehlen.
Abendsperg, den 7. May 1633.
E. Fürstl Gn.
hochobligierter, underthenig: treugehorsamer Diener
Johann v. Aldringen.
2 vorsichtig vorzugehen.
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