Full text: Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit

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ein anders. Indem gemeldte Pacta vom Könige und Cardinal aller¬ 
dings relaxiret und auf Übergabe Beufelds nicht gedrungen, vielmehr 
dessen conservation in Schwedischen Händen versprochen; An deren statt 
aber eine neue Handlung wegen einer abermahligen alliance, oder viel¬ 
mehr erstreckung der vorigen*) auf gewisse, nach beschaffenheit itziger zeit 
ümbstände und gelegenheit accommodirte bedinge veranlasset und zu dem 
behufs etliche articul zwischen dem H. ReichsCantzler und den Königl.- 
Frantzösischen Ministris entworssen worden 
((£<§ wurde beschlossen:) Das beyderseits mitm Hanse Osterreich itzt 
im Kriege begriffene Könige und Cronen einigen Friedenstraotaten mit 
demselben nicht statt geben, weiniger darin etwas fchlieslich resolvirett, 
oder einigen anstand der Waffen eingehen wolten, Es geschehe dan in 
gesambt mit gemeiner einwilligung und belieben. 
Der H. ReichsCantzler solte im nahmen der Königin und Cron 
Schweden die sreye Übung der Römisch-Catholischen Religion in denen 
seit dem jähre 1618 nach entstandener unruh in Teutschland occupirten 
Kirchen verstatten und die Römisch-Catholische Geistlichen bey geniesbrauch 
ihrer Güter ohne Verhinderung und unangefochten lassen, Doch dergestalt, 
das jedem Theil sein Recht nnverkränckt bliebe. Bey welchem articul, 
weil er auf Frautzösischer feite etwas duuckel gesetzet, der H. Reichs 
Cantzler erinnert: Das er gleichwol also zuverstehen, damit er zu hiu- 
dernng des Exercitii Augspurgischer Confession und nachtheil der 
jennigen, so der Evangelischen Religion zugethan, an gedachten occu¬ 
pirten örtern sich aufhielten, nicht gereichen möchte; Noch unter den 
Gütern, so den Römisch-Catholischen Geistlichen zulassen, die Bischöfliche 
intraden und CammerGüter, oder die hohe Praelaturen gemeinet 
weren. 
Kein fester ort oder Platze, so in beyderseits Könige gewalt, solte 
dem Feinde ohne gemeinen consens abgetreten werden, Und wolten Sie 
beyderseits den confoederirten Evangelischen Ständen in Teutschland 
anf gewisse mas mit hülff beyspringen nnd unter die arme greifsen. 
Der König in Franckreich wolte die Königin und Cron Schweden 
bey denen Ertz- und Stifftern Mäyntz und Worms, so wol andern vom 
hochseligsten Könige zu Schweden eroberten und solgends der Königin und 
Cron vor ihre Forderung von den Evangelischen BundsStänden psands- 
weise überlassenen Gütern schützen helffen; auch, da der Feind Ihnen 
etwas davon gewaltsamlich entzogen oder entziehen, Er aber, der König 
in Franckreich, solches wieder erobern würde, dasselbige Ihnen unverzüglich 
und unbeschwert restituiren und einräumen; Jmgleichen die Königl.- 
Schwedische Donatarien bey ihren geschenckten Gütern verbleiben lassen 
und bey künsstigen tractaten ein Theil des andern Satisfaction in 
gebührlicher obacht haben und hatten. 
Endlich die puncte von den jährlichen getdsubsidien, so der König 
in Frankreich vor diesem Herzuschiessen übernommen, und wie starcke 
KriegsMacht dahingegen die Königin und Cron Schweden zu felde 
stellen solte, betreffend, wurden selbige aus weitern Kescheid ausgesetzt. 
*) des Vertrags zu Bärwalde, 13. Jan. 1631.
	        
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