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Frieden darzu nicht stille schweigen, sondern mich selbst darein melieren
werde: so sollet ihr nun an alle Meine Justizkollegien eine nachdrückliche
Zirknlarordre dessalls ergehen lassen, worinnen dieselbe von denen bis-
herigen, leider eingerissenen und oft himmelschreienden Mißbräuchen durch
Chikanen, Touren und AusHaltungen der Justiz nach der alten Leier,
der wohlhergebrachten Observanz und dergleichen öffentlich tolerierten
Mitteln der Ungerechtigkeit abgemahnet, hingegen angewiesen werden,
künftig bei Vermeidung Meiner höchsten Ungnade und unausbleiblicher
Bestrafung allein darauf zu arbeiten, daß jederman ohne Ansehn der
Person eine kurze und solide Justiz sonder großes Sportulieren und
Kosten, auch mit Aufhebung derer gewöhnlichen Dilationen und oft un¬
nötigen Jnstanzien administrieret und alles dabei bloß nach Vernunft,
Recht, Billigkeit, auch wie es das Beste des Landes und deren Unter-
thanen erfordert, eingerichtet werden möge.
b.
<fricdri<ü an denselben. WA1.
(Preuß I, 313.)
Mein lieber Geheimer Etatsminister von Cocceji! Die sehr gnädige
Zufriedenheit, welche Ich zeithero über euren besondern Fleiß und höchst
rühmlichen Eifer in Verbesserung des Justizwesens Meiner Lande gehabt,
zugleich aber der gewünschte Success, so eure Bemühungen in Pommern
in Abkürzung der so verderblichen langwierigen Prozesse ^ und in Ein-
führung einer rechtschaffenen Justiz gefolget ist, haben Mich bewogen, euch
eine distinguierte Marque Meiner gnädigsten Zufriedenheit zu geben
und euch deshalb nicht nur die Charge eines Großkanzlers von meinem
Königlichen und allen übrigen Landen nach eingeführtem Patent zu er-
teilen,3 sondern auch zugleich Meinen beikommenden Orden vom schwarzen
Adler zu conferieren, in dem gnädigsten Vertrauen, daß ihr, so lange
es nur eure Kräfte und Vermögen zulassen wollen,4 in so heilsamer Arbeit
und Bemühung fortfahren und nach Meiner euch bekannten Intention eine
redliche unb rechtschaffene Justiz in Meinen Landen herzustellen suchen
werdet.
c.
Kabinetsbefeük an den Ckef des Äriminaldcpartcmcnts. 1750.
(Preuß I, 319.)
Mein lieber Geh. Etatsminister t>. Bismark! Ich habe zwar an-
fänglich die von Euch zu meiner Unterschrift eingesandte, hierbei zurück-
kommende Expeditiones in Sachen eines Delinquenten Namens Freuden-
2 Es wurden in 8 Monaten 2400 alte Prozesse abgethan. Im I. 1747 er¬
schien eine nach des Königs Plane ausgearbeitete Prozeßordnung für Pommern:
„Projet des Codicis Fridericiani Pomer anici" (vergl. Preuß I, 312). 3 1746.
4 Cocceji, 1679 geb., starb 1755.