Das Römische Kaiserreich und die Germanen.
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Allmählich bildeten die Kaiser eine besondere Verwaltung aus mit
eigener Kasse, dem Fiskus, und eigenen Beamten, die sie mit Vorliebe
dem Ritterstande entnahmen.
Diese von Augustus begründete Verfassung trug schwere Gefahren
in sich, da es in der Natur einer Zweiherrschaft liegt, daß jeder der
beiden Herrscher seine Macht auf Kosten des anderen zu vergrößern strebt.
Auch konnte der Senat nicht vergessen, daß er der Verdrängte war, und
versuchte deshalb wiederholt, die Gewalt an sich zurückzubringen; ihm
gegenüber stützten sich die Kaiser auf Volk und Heer.
Vor allem aber mangelte es dem Prinzipat an einer Thronfolge-
Ordnung; denn weder stand ein Erbrecht fest, noch gab es ein gesetzlich
geregeltes Wahlrecht; einige Kaiser der Folgezeit verdanken ihre Würde
der Adoption und Designation durch ihren Vorgänger, andre hat der
Senat ernannt, wieder andre das Heer erhoben.
Aus dieser Unsicherheit entsprangen die meisten inneren Wirren der
Kaiserzeit.
§ 2. Die Kaiser. Das julisch - claudische Haus.
Augustus. 2. Gemahlin Scribonia 3. Gemahlin Livia
Kinder aus erster Ehe
Julia Tiberius Drusus
Gem. Agrippa
I. 1 ,
Agrippina I. Germanikus Claudius
Agrippina II. Gajus Caligula
1. Gemahl Domitius
2. „ Claudius
Domitius Agrippina II.
Nero adoptiert von Claudius.
Unter den nächsten Nachfolgern des Augustus tritt nur Tiberius
(14—37) als bedeutender Herrscher hervor; er versuchte nach dem Vor-
bilde seines Adoptivvaters ein gutes Verhältnis mit dem Senat zu halten,
aber die Befürchtung, es könne sich einer der Senatoren zum Princeps
erheben wollen, störte ihn in diesen Bemühungen, vielmehr wuchs die
Zahl der Majestätsprozesse gegen vornehme Männer, namentlich am Ende
seiner Regierung.
Tiberius hob die Komitieu auf und nahm dadurch dem Volke den
letzten Schein politischer Bedeutung. Er schuf zwei wichtige Ämter in
der Stadt. Er vereinigte die an verschiedenen Orten Italiens stehenden
Kohorten in Rom in einem Lager, castra praetoria (vor der porta Col-
lina), zu der Leibgarde der Prätorianer unter dem Befehle des prae-
fectus praetorio; Sejan war der erste, der diese Würde bekleidete.
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