fullscreen: Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Dreißigjährigen Krieges (Bd. 1)

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Die Deformation in Deutschland. 
bisherige religiöse Bräuche zu eifern. Von ihm aufgeregt, be¬ 
seitigte und zerstörte das Volk die Bilder und Statuen in den 
Kirchen. Um dem „Bildersturm" zu wehren, verlieh Luther, 
obwohl Acht und Bann über ihn verhängt waren, seine sichere 
Zufluchtsstätte und dämpfte durch die Macht seiner Predigt die 
Unruhen in Wittenberg (1522), wo er seither blieb. 
b) Die Erhebung der Reichsritter. Die Reichsritter- 
schaft, d. h. der Teil des niederen Adels, der nur dem Kaiser 
und Reich, aber keinem Fürsten unterstand, war mit seiner Lage 
längst unzufrieden. Die Bedeutung und das Ansehen des ganzen 
Ritterstandes war durch die Umgestaltung des Kriegswesens 
gesunken, zudem sahen die Reichsritter sich von der wachsenden 
Macht der Fürsten in ihrer Selbständigkeit bedroht. Viele von 
ihnen schlössen sich der neuen Lehre an, darunter der leiden¬ 
schaftliche und feurige, die Feder wie das Schwert gleich meisternde 
Humanist Ulrich von Hutten und der angesehenste unter seinen 
Standesgenossen, dessen Freund Franz von Sickingen. Dieser 
dachte sich auf Kosten der hohen Geistlichkeit durch die Besitz- 
nähme kirchlicher Güter emporzuschwingen. 
Er vertraute auf den Beistand der schwäbischen und der 
rheinischen Ritterschaft, die ihn zu ihrem Hauptmann gewählt 
hatten, und sagte dem Kurfürsten von Trier Fehde an. Aber 
sein Angriff auf die Stadt Trier mißlang, und während der 
erhoffte Zuzug seiner Freunde ausblieb, erhielt fein Gegner von 
den benachbarten Fürsten Hilfe. Sickingen wurde auf feiner 
Burg Landstuhl in der Pfalz eingeschlossen und starb schwer- 
verwundet bei deren Fall (1523). Ulrich von Hutten flüchtete 
und starb bald darauf in der Schweiz. So war der Versuch der 
Reichsritterschaft an dem Zusammenhalten der rheinischen Fürsten 
gescheitert. 
c) Der Bauernkrieg (1525). 
Die Lage des Bauernstandes. Die deutschen Bauern waren 
in damaliger Zeit (s. S. 76) zum größten Teil Hörige; ihre 
Abhängigkeit von dem adligen oder geistlichen Herrn äußerte sich 
vor allem in den Pflichten, an bestimmten Tagen der Woche und 
des Jahres unentgeltlich Dienste zu leisten (Frondienste, d. i. 
Herrendienste) und als regelmäßige Abgabe einen Teil ihres 
Ertrages an Früchten und Vieh abzuliefern.
	        
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