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(^TiQoßovkzvfACi) zu. Ein Vierteil des Rates, die Prytanen,
permanent im Prytaneion, wechselten phylenweise von Viertel¬
jahr zu Vierteljahr.
c. Das Archontenamt blieb bestehen, doch war es nur
der ersten Klasse zugänglich.
d. Der Areopag (r? &v 'Aqü(p nayco ßovlr), ein uraltes
Blutgericht wurde seit Solon aus gewesenen Archonten nach
tadelloser Amtsführung auf Lebenszeit gebildet. Neben seiner
Gerichtsbarkeit erhielt es eine censorische Gewalt als Wächter
über Gesetz und Sitte, ein Veto gegen staatsgefährliche Be¬
schlüsse des Rates und der Volksversammlung; — ein Gegen¬
gewicht gegen die Demokratie.
Die Solonischen Gesetze wurden auf hölzerne Tafeln
(äl-oveg, nvQßug) geschrieben. Das Volk schwur, sie 10 Jahre
lang unverändert zu lassen. Solon verliefs bald darauf Athen,
und nach längeren Reisen im Orient soll er achtzigjährig
(wahrscheinlich auf Kypros, nach ändern in Athen) um 559
gestorben sein.
C. Die Tyrannis.
Nach Solons Entfernung erwachten von neuem die alten
Parteien der nediaioL (grofse Grundbesitzer), an ihrer Spitze
Lykurgos, nugalou (Handel- und Gewerbetreibende) unter dem
Alkmäoniden*) Megakies. Eine dritte Partei, die der vtisq-
dxQLOi (oder didxgioi) bildete aus den Bauern des innern
Gebirgslandes und der Ostküste Peisistratos, ein Verwandter
Solons (geb. um 600), erprobt im Kampf gegen Megara. Seine
erste Tyrannis fällt um 560; er bildete sich eine Leibwache
von 300 Keulenträgern und besetzte die Akropolis. Er wird 560
gestürzt durch seine beiden Gegenparteien 554. Nach seiner
Rückkehr mit Hilfe des Megakies beginnt seine zweite Tyrannis
um 550. Abermals vertrieben durch die vereinigten Gegner
lebte er in elfjährigem Exil zu Eretria. Seine dritte Tyrannis
erfolgte im Jahre 538 und dauerte bis zum Jahre 527, wo
er starb. **)
*) Die Alkmäoniden waren durch Solon zurückgerufen worden.
**) Die Chronologie in der Geschichte des Peisistratos im einzelnen
ist sehr streitig.