fullscreen: Lesebuch für gewerbliche Fortbildungsschulen

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rung. Unmer der Regierung Wilhelms I. aber trat am 
1. Januar 1891 die Invaliditats und Altersversicherung in 
Kraft. Die Unterstũtzungen aus diesen Kassen bilden einen 
Teil des Lohnes der Arbeiter. Sehr schwer war es diese 
Kassen ins Leben zu rufen; denn noch kein Land der Erde 
hatte vorher auf solche Weise für seine Arbeiter gesorgt und 
man mußte erst nach Einrichtung der Versicherungsanstalten 
selbst Erfabrungen sammeln. Nachdem nun die Kassen längere 
Zeit bestanden haben, ist man bemüht, Mangel, die sich ge— 
zeigt haben, abzustellenn Jetzt beginnen auch einige Nachbar- 
länder Deutschlands die Einrichtungen unseres Vaterlandes 
nachzuahmen, da sie einsehen, wie gut sie sind. 
Unter der Regierung unseres jetzigen Kaisers wurde 
außerdem noch durch Gesetze bestimmt, daß in allen Fabrik- 
betrieben solche Vorrichtungen angebracht werden müssen, 
welche ein Verunglüucken des Arbeiters möglichst verhindern 
und Erkrankungen desselben vorbeugen. Die Sonntagsarbeit 
wurde fast gänzlich beseitigt. Weil die Erauen unter den 
Anstrengungen der Fabrikarbeit meist mehr als die Manner 
leiden, beschrankte das Gesetz ihre Arbeitszeit auf 11 Stunden 
taglich; in der Nacht durfen sie gar nicht und Sonnabends 
nur bis 1/26 nachmittags in Fabriken beschaftigt werden. Die 
Arbeitszeit der jugendlichen Arbeiter ist noch mehr als die 
der erwachsenen Frauen eingeschränkt worden. Die Be— 
schaftigung von Kindern in den Fabriken wurde gänzlich ver— 
boten. Damit alle diese gesetzlichen Vorschriften auch ge— 
wissenhaft eingehalten werden, sind im ganzen Deutschen 
Reiche besondere Aufsichtsbeamte, die sogenannten Fabrik- 
inspektoren, eingesetzt worden. 
Zuletzt merke noch dreierlei. Zum ersten: Wenn du 
einst 10, 20 und mehr Jahre zur Krankenkasse gesteuert und 
keinen Pfennig daraus erhalten hast, so sage nicht, es waäre 
nicht nötig gewesen! Hast du nicht durch deine Beiträge deine 
leidenden Mitarbeiter in ganz Deutschland unterstützt? Oder 
wunscht etwa der Vater, der sein Hab und Gut gegen Feuer 
versichert, daß er jemals in die Lage käme Geld aus der 
Versicherungskasse zu empfangen? Wird er nicht herzlich 
dankbar sein, wenn er vor Feuersnot allzeit bewahrt bleibt? — 
Zum andern: Du denkst vielleicht, es sei dir doch nicht 
Lesebuch für gewerbl. Fortbildungsschulen. 
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