Full text: Geschichte der Neuzeit (Teil 3)

Die Gegenreformation und der dreissigjährige Krieg. 
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sich zu eiliger Flucht in südöstlicher Richtung genötigt ■ gegen 
Ende des Jahres starb er, als er von Bosnien aus unterwegs 
nach Venedig war, um dieses zum Kampf gegen den Kaiser 
zu bestimmen. 
Schon mehrere Monate vorher war Christian von Halber¬ 
stadt, der in den Dienst des Dänenkönigs getreten war, 
gestorben. Und da der letztere von Tilly im Hochsommer 1626 
bei Lutter am Barenberg1) vollständig geschlagen wurde, 
so war gegen Ende des Jahres fast ganz Niederdeutschland in 
der Macht des ligistischen Feldherrn. 
Im folgenden Jahr erschien auch Wallenstein, dessen Heer 
allmählich auf 70000 Mann angewachsen war, wieder im Norden, 
gab aber schon damals durch die furchtbaren Bedrückungen, 
unter denen die von ihm besetzten Lande zu leiden hatten, 
katholischen wie protestantischen Ständen Anlass zu Beschwerden 
beim Kaiser. Trotzdem belehnte Ferdinand seinen General¬ 
oberst-Feldhauptmann mit dem Gebiete der vertriebenen Herzöge 
von Mecklenburg, die als Verbündete des Dänenkönigs mit der 
Reichsacht belegt worden waren. Den ersten erfolgreichen 
Widerstand leistete dem bisher unwiderstehlichen Feldherrn 
1628 die pommerische Stadt Stralsund; nach mehrmonatlicher 
Belagerung und vergeblichem Stürmen musste Wallenstein un¬ 
verrichteter Dinge abziehen. 
Christian von Dänemark war jedoch durch fortgesetzte 
Niederlagen so sehr entmutigt worden, dass er gern die Ge¬ 
legenheit zu einer Beendigung des Krieges ergriff. So schloss 
er im Mai 1629 zu Lübeck einen Frieden mit dem 
Kaiser, wonach er die von den kaiserlichen Truppen be¬ 
setzten Gebiete zurückerhielt, sich dagegen verpflichtete, sich 
künftig jeder Einmischung in deutsche Angelegenheiten zu ent¬ 
halten. 
B) Das Restitutionsedikt 1629 und der Kur¬ 
fürstentag von Regensburg 1680: Diese glimpfliche Be¬ 
handlung hatte der Dänenkönig hauptsächlich dem Umstande 
zu verdanken, dass Ferdinand um jeden Preis für die Durch¬ 
führung seiner Pläne in Deutschland freie Hand haben wollte. 
Worauf aber der Kaiser ausging, zeigte das schon zwei Monate 
vor dem Lübecker Frieden erlassene Restitutionsedikt. 
Darin griff er auf den Passauer Vertrag und auf den Augs¬ 
burger Religionsfrieden zurück und bestimmte, dass „alle ab- 
gewichene, als auch mit Gewalt oder in andere Weg einge- 
zogene Ertz-Bistiimer, Prälaturen, Klöster und andere geistl. 
Güter , deren die Cathol. zur Zeit des Passauischen Ver¬ 
trages oder seithero in Possess gewesen und unrechtmässig 
a) In Braunschweig, zwischen Hildesheim und Goslar.
	        
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