146 § 36: Die Zeit von Spartas Gewaltherrschaft.
Antalkidas in Susa den Sieg davon. Er kam 386 von dort mit
einer königlichen Botschaft zurück, der sich die Feinde Spartas fügen
mußten, da sie gegen den Willen Persiens den Krieg nicht fort¬
führen konnten. Der Zwist der griechischen Stammesgenossen unter¬
einander ermöglichte es dem Perserkönig, ihnen den Frieden vor¬
zuschreiben: die kleinasiatischen Griechen fielen den Persern zum
Opfer; alle ändern griechischen Staaten sollten autonom sein; Athen
sollte nur Lemnos, Imbros und Skyros behalten dürfen1). Nochmals
hatte Sparta sein Übergewicht behauptet, aber der Vorteil war
erschachert worden um eine unauslöschliche Schmach für ganz
Griechenland.
B. Spartas Walten 386 bis 379: Die nächsten sieben Jahre
sind erfüllt von einer Reihe roher Gewalttätigkeiten, welche
sich das auf seinen Erfolg pochende Sparta gegen andere Griechen¬
staaten erlaubte. Zunächst wurden die Mantineier gedemiitigt und
gezwungen, ihre Stadt aufzugeben und sich in verschiedenen Dörfern
getrennt voneinander anzusiedeln. Dann wurde Phlius unterworfen
und genötigt, eine spartanische Besatzung aufzunehmen. Dazwischen
wurden mehrere Züge gegen Olynth unternommen, das im Begriff
war, unter den Städten der Chalkidike einen Bund zu gründen; 379
fiel es nach längerer Belagerung und mußte der Bundesgenossenschaft
Spartas beitreten.
Als die ersten spartanischen Truppen nach der Chalkidike mar¬
schierten, bemächtigte sich unterwegs einer der Anführer, PliöbidaSf
(882) im Einverständnis mit Leontiädes, dem Haupte der spartanischen
Partei in Theben, gegen alles Völkerrecht, mitten im Frieden durch
einen Handstreich der Ka dm eia, der Burg Thebens. Zwar ahndeten
die Behörden Spartas die schnöde Gewalttat durch eine formelle
Bestrafung des Phöbidas, sie waren aber nicht gesonnen, den durch
ihn gewonnenen Vorteil wieder aus der Hand zu geben; sie ließen
die Besatzung in der Kadmeia und beherrschten mit Hülfe einer ver¬
räterischen Partei in Theben die Stadt. Der Anführer der thebani-
schen Patrioten, Ismenias, wurde ergriffen und allem Recht und
Gesetz zum Hohn zum Tode verurteilt und hingerichtet. Hunderte
von Thebanern flüchteten aus der Heimat, um einem ähnlichen
Schicksal zu entgehen.
i) Xenophon. Hellen. V, 1, 81: AQza^iQ^g ßaoiAevg vo^ei 6Lv.aiov
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