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stätigung aller von Albrechts Vorgängern zugestandenen Rechte. Auch Wie-
bold mußte vier Burgen auf fünf Jahre zum Pfände fetzend) Dieter von
Nassau, der sich im November, ohne Widerstand zu wagen, unterwarf,
wurde in seiner kurfürstlichen Würde und in seinen Lehen anerkannt.^)
Der Rhein war durch Albrecht ein freier Strom geworden, auf dem
die Schiffe ungehindert bergwärts und zuthal fahren konnten.^) Doch sind
die Erfolge feiner Feldzüge nicht von langer Dauer gewesen; bald nachdem
Albrecht die rheinischen Gebiete verlassen hatte, machte sich von neuem das
alte Räuberunwesen breit4), und der König hat sich wohl gescheut, die rhei-
uischeu Kurfürsten sich nochmals zu Feinden zu machen.
§ 14.
Aussöhnung mit Bonifaz VIII.
Albrecht hatte trotz der ersten Abweisung nicht aufgehört beim Papste
um Anerkennung nachzusuchen. In seinem Auftrage war 1300 Bischof Peter
von Bafel in Rom, doch war seine Sendung ohne Erfolg.5) Bonifaz VIII.
verlangte als Preis seiner Bestätigung die Übergabe Tuseiens: er soll dar¬
über auch direkt durch zwei Minderbrüder mit dem Könige verhandelt, aber
eine herbe Zurückweisung erfahren haben.0) Den Papst erfüllte die Weige¬
rung des Königs mit heftigem Zorn; er schalt ihn einen Mörder und Thron-
räuber7) und erließ an ihn am 13. April 1301 die schon erwähnte La-
dnng. Nach Ablauf der sechsmonatlichen Frist übertrug er — da das
Reich erledigt sei — dem Grasen Karl von Anjon, dem Bruder des fran-
zösifcheu Königs, das Amt eines „Friedenserhalters" in Reichs-Tuseiens)
Aber die Dinge in Deutschland nahmen einen andern Verlauf, als der Papst
erwartet hatte. Pfalzgraf Rudolf und Gerhard von Mainz wurden
schnell unterworfen; die Aufreizungen des Papstes fanden nirgends Beach-
tuug: die Zeit der Herrschast war für die Kirche in Deutschland vorüber.
Albrecht soll willens gewesen.sein, durch einen Zug nach Italien den Papst
zu zwingen;2) er ließ jedoch diesen Plan, wenn er ihn überhaupt je gehegt,
bald wieder fallen. Nachdem er mit dem Mainzer Frieden geschlossen hatte,
sandte er ein ausführliches Rechtfertiguugsfchreibeu (27. März) au den Papst,
in dem er es freilich mit der Wahrheit nicht allzu genau nahm. Er hatte
die Überbringer des Briefes, den Bischof Johann von Tonl, den könig¬
lichen Protonotar und Bicekauzler Propst Johann von Zürich, den Domini-
kalter Subprior Weruher von Straßburg und die Edlen Marqttard
1) Schon am 28. Oktober wurde die Frist auf drei Jahre herabgesetzt.Böhmer,
Reg. Alb.no. 407. Böhmer-Ficker, Acta Imp. sei. no. 563. 2) Joh. Vict. III, 4
(S.°343). Würdtwein, Subsidia diplom. III, 205: rex a,utein presuli per oscu-
lum amicitie feoda exhibuit, eiulante presule. 3) Ann. Golm. 227flg.: Et
Rhenus appertus est et naves ascendere vel descendere libere potuerunt.
4) Ann Golm. 228: Rhenus, quem rex A. apperuerat, quod omms volens ascen¬
dere et descendere poterat, hunc milites terre clauserunt, quod nullus
mercatorum ausus fuit in Rheno amplius comparere. 5) Ann. Golm. 225.
Vgl. Kopp III, 2, 119. 6) Joh. Vitod. Chron. ed. Wyss 44flg. (statt Romodiolam
muß natürlich Tusciam gelesen werden). 7) Joh. Victor. III, 5 (B. F. I, 355, doch
z. I. 1301). Die Erzählung mannigfach ausgeschmückt, vgl. Drumann, Geschichte
Bonisacius'VIII., (Kgsb. 1852), I, 214flg. 8) Raynald, ann. eccl. 1301, § 13.
9) Ferret. (Muratori IX, 995).